Asbest – das Wichtigste in Kürze

Obschon der Einsatz von Asbest seit 1990 verboten ist, findet sich der Gefahrenstoff heute noch in vielen älteren Gebäuden – unter anderem auch in Elektroinstallationen. Dazu gehören auch die Bretter, auf denen die Zähler montiert sind.

Was ist Asbest und wie wurde er eingesetzt?

Asbest bezeichnet eine Gruppe mineralischer Fasern, die auch in der Schweiz in bestimmten Gesteinen vorkommt. Asbest galt lange Zeit als «Wunderfaser» für Industrie und Baugewerbe, da er unter anderem sehr hitzebeständig ist und eine hohe elektrische Isolierfähigkeit hat. Zudem sind Asbestfasern sehr elastisch und zugfest. Sie lassen sich daher gut in verschiedene Bindemittel einarbeiten.

In Gebäuden wurden asbesthaltige Produkte unter anderem auch für Elektroinstallationen verwendet. Auch wenn seit 1990 in der Schweiz ein Asbestverbot gilt ist er weiterhin vielerorts anzutreffen.

Weshalb ist Asbest gefährlich?

Asbest sollte nicht eingeatmet werden. Werden asbesthaltige Baustoffe mechanisch bearbeitet, spalten sich die Fasern in immer kleinere Fäserchen, die sich schnell weiträumig in der Luft verteilen. Werden sie eingeatmet, können sie sich in der Lunge oder im Brustfell festsetzen. Dort können Asbestfasern zu verschiedenen Erkrankungen führen. Dazu zählen insbesondere die Asbestlunge sowie Lungen- oder Brustfellkrebs.

Bei allen asbestbedingten Krankheiten ist die Zeitspanne zwischen der Asbestbelastung und dem Eintreten der Erkrankung gross: In der Regel verstreichen 15 bis 45 Jahre. Dabei gilt, je länger und intensiver eine Person Asbestfasern ausgesetzt ist, desto grösser das Risiko einer Erkrankung.

Um Erkrankungen zu vermeiden, müssen asbesthaltige Baustoffe rechtzeitig erkannt werden. Nur so können die notwendigen Schutzmassnahmen getroffen werden, um die Verteilung in der Luft beziehungsweise das Einatmen der Fasern zu verhindern.

Bei asbesthaltigen Zählerbrettern ist Vorsicht geboten

In vielen Gebäuden, die vor dem Asbestverbot (bzw. vor dem Ablaufen der Übergangsfristen) gebaut oder das letzte Mal renoviert wurden, sind Stromzähler auf asbesthaltigen Zählerbrettern montiert.

Solange asbesthaltige Zählerbretter nicht mechanisch bearbeitet werden, stellen sie für Hausbewohnerinnen und -bewohner in der Regel keine unmittelbare Gefährdung dar. Eine Gesundheitsgefährdung entsteht erst dann, wenn Asbestfasern freigesetzt und eingeatmet werden.

Beim Auswechseln von Stromzählern auf asbesthaltigen Zählerbrettern ist es möglich, dass Asbestfasern in die Luft gelangen. Die BKW wechselt ihre Stromzähler gemäss den gesetzlichen Vorgaben aus. Unsere Mitarbeitenden sind darin geschult, Asbest zu erkennen und die davon ausgehende Gefahr zu beurteilen. Auf Basis der vorgenommenen Gefahreneinschätzung führen unsere Mitarbeitenden die Arbeiten unter den durch die Schweizerischen Unfallversicherung (Suva) vorgegebenen Schutzmassnahmen durch.

Für die BKW steht die Gesundheit und der Schutz ihrer Mitarbeitenden, ihrer Partner sowie auch ihrer Kundinnen und Kunden an erster Stelle. Deshalb empfehlen wir ihnen, asbesthaltige Baustoffe wie Zählerbretter zu beseitigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Änderungen an den elektrischen Einrichtungen aufgrund von Umbauten oder Renovationen stattfinden.

Wollen Sie Ihr Zählerbrett austauschen?

Kontaktieren Sie bitte eine Fachperson für Elektroinstallationen. 
Sie hilft Ihnen gerne weiter.

Häufige Fragen

Die Schutzmassnahmen der BKW entsprechen den Vorschriften der Schweizerischen Unfallversicherung (Suva). Unsere Mitarbeitenden tragen eine Feinstaubmaske. Je nach Gefahreneinstufung tragen Sie zudem einen Schutzanzug und sorgen mit einem Asbeststaubsauger für ausreichenden Luftwechsel. Wenn nötig sperren wir den Arbeitsbereich ab. Nach Abschluss der Arbeiten reinigen wir den Bereich. Mit diesen Schutzmassnahmen stellen wir die Sicherheit aller Beteiligten zu jedem Zeitpunkt sicher.

Die Mitarbeitenden der BKW werden regelmässig zum Thema «Arbeiten mit Asbest» geschult. Die Grundlage der Schulungen bilden die Vorschriften der Schweizerischen Arbeitsversicherung (Suva) sowie die Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS).

Die Mitarbeitenden lernen Asbest zu erkennen und eine Gefahreneinschätzung vorzunehmen. Weiter lernen sie, welche Schutzmassnahmen bei Arbeiten mit asbesthaltigen Baustoffen zu ergreifen sind, um sich selbst und ihre Umgebung zu schützen.

Bis heute sind Gebäudebesitzer nicht verpflichtet, asbesthaltige Baustoffe aus Gebäuden zu entfernen.

Für die BKW steht die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden, ihrer Partner und ihrer Kundinnen und Kunden an oberster Stelle. Die BKW empfiehlt ihren Kundinnen und Kunden, asbesthaltige Baustoffe zu beseitigen. Dies gilt insbesondere, wenn Änderungen an den elektrischen Einrichtungen aufgrund von Umbauten oder Renovationen stattfinden.

Die Zählerbretter gehen nach der Montage durch die Elektroinstallateurin oder den Elektroinstallateur in den Besitz der Eigentümerin oder des Eigentümers des Gebäudes über.

Für den Austausch des asbesthaltigen Zählerbrettes und weiterer asbesthaltiger Elemente in Ihren Elektroinstallationen kontaktieren Sie bitte Ihre Elektroinstallateurin oder Ihren Elektroinstallateur.

Weiterführende Links und Publikationen

Auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) finden Sie allgemeine Informationen zu Asbest, die Adressen kantonaler Anlaufstellen für Asbestfragen sowie Publikationen für Hausbesitzer.

Das Forum Asbest Schweiz (FACH) ist die gemeinsame Informationsplattform des Bundesamts für Gesundheit (BAG), des Bundesamts für Umwelt (BAFU), der Schweizerischen Unfallversicherung (Suva) und weiterer Partnerinnen und Partner zu Asbest. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu asbestbedingten Gesundheitsrisiken, gesetzlichen Regelungen und Zuständigkeiten, Versicherungsleistungen, zur Entsorgung sowie eine umfassende Publikationsliste.

Auf der Asbestseite der Schweizerischen Unfallversicherung (Suva) finden Sie ausführliche Informationen wie Sie mit der Asbestgefahr richtig umgehen sowie diverse Checklisten, Factsheets und Adresslisten.

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