Der Bundesrat hat von den beiden Vernehmlassungen zur Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) sowie des Energiegesetzes (EnG) Kenntnis genommen und seine Sicht auf die beiden Vorlagen präsentiert. Neu sollen die beiden Gesetze in einen Mantelerlass zusammengeführt werden, in ein «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien». Die Botschaft dazu soll Mitte 2021 folgen, bevor dann das Parlament sich mit den beiden Vorlagen befassen wird.

Möglichst marktnahe Erneuerbaren-Förderung

Die vom Bundesrat veröffentlichten Anpassungen an den Eckwerten sind grundsätzlich positiv zu beurteilen. So hält er an der vollen Marktöffnung fest und spricht sich bei der zukünftigen Förderung der erneuerbaren Energien weiter für das Modell der Investitionsbeiträge aus – und damit für eine volkswirtschaftlich effiziente Ausgestaltung des Strommarkts.

Die BKW unterstützte diese Vorschläge des Bundesrates im Rahmen ihrer Stellungnahmen zur Revision StromVG sowie zur Revision EnG. Verschiedentlich geforderte Weiterentwicklungen der Einspeisevergütungen (sog. gleitende Marktprämien), bei denen das Marktpreisrisiko an die Allgemeinheit übertragen würde, lehnte der Bundesrat aufgrund höherer Kosten ab. Für einen möglichst effizienten Mitteleinsatz sieht er weiterhin wettbewerbliche Auktionen vor – aus Sicht der BKW wären diese nicht nur für grosse Photovoltaik-Anlagen, sondern auch für weitere erneuerbare Energien begrüssenswert.

Stromversorgungssicherheit separat adressiert

Zu begrüssen ist überdies, dass der Bundesrat die Thematik der mittel- bis langfristigen Versorgungssicherheit stärker und separat adressiert. Dafür will er die neuen erneuerbaren Energien (EnG) rasch ausbauen – deren  Beitrag dürfte aber beschränkt bleiben, vor allem weil die PV-Produktion in den Wintermonaten geringer und unsicher ist. Vor diesem Hintergrund sind die vom Bundesrat zusätzlich vorgesehenen Massnahmen einer auktionierten Speicherreserve zur Absicherung gegen ausserordentliche Extremsituationen sowie eine zusätzliche Förderung des Ausbaus der Speicherwasserkraft um rund 2 Terrawattstunden (TWh) bis 2040 zu begrüssen.

Bemerkenswert ist zudem, dass der Bundesrat neu eine minimale Selbstversorgungsfähigkeit während 22 Tagen anstrebt – auch die BKW hatte sich für die Anwendung eines solchen Zielwerts ausgesprochen, da dieser einen guten Indikator für die Resilienz der Stromversorgung darstellt. Ein Versorgungsengpass würde am ehesten gegen Ende des Winters auftreten, wenn die Wasserspeicher weitgehend leer sind. Würde dann die Importmöglichkeit infolge gleichzeitiger Knappheit bei unseren europäischen Nachbarn ebenfalls wegfallen, müsste die Schweiz eine kritische Periode von rund 22 Tagen mit eigener Produktion überbrücken können. Dies entspricht ungefähr der aktuellen minimalen Selbstversorgungsfähigkeit – bei Ausserbetriebnahme weiterer Kernkraftwerke sowie steigendem Stromverbrauch würde sie hingegen deutlich abnehmen.

Speicherwasserkraft sowie CO2-neutrale Technologien im Fokus

Kann das ambitionierte Ausbauziel bei der Speicherwasserkraft von 2 TWh nicht erreicht werden, können andere CO2-neutrale Technologien zum Zuge kommen. Dazu können gemäss Bundesrat auch Gaskraftwerke zählen. Sie müssen sicherstellen, dass sie das Kriterium der CO2-Neutralität durch geeignete Massnahmen im In- oder Ausland gewährleisten (z.B. Biogas, CCS, CO2-Kompensation).

Der Einbezug der Option Gaskraftwerke erscheint auch vor dem Hintergrund des 22-Tage-Ziels als durchaus sinnvoll. Denn alleine der Zubau von PV-Anlagen hätte gerade in den späten Wintermonaten nur einen relativ geringen Beitrag zur Resilienz der Versorgungssicherheit. Gaskraftwerke könnten hier im Sinne einer Back-up-Technologie einen entscheidenden Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten.

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