Was ist eine Strommangellage?
Im Unterschied zu einem Blackout ist Strom verfügbar. Jedoch ist die Nachfrage grösser als das Angebot. Eine Strommangellage kann beispielsweise eintreten, wenn die Wasserstände in Flüssen und Stauseen tief sind, die inländische Stromproduktion deshalb eingeschränkt ist und das Defizit nicht durch zusätzliche Importe gedeckt werden kann. Wenn diese Situation eintritt, wird auf Anweisung des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen, kurz OSTRAL, aktiviert. Im Extremfall übernimmt der Bund die zentrale Steuerung sämtlicher Kraftwerke und des Verbrauchs. Die BKW müsste ihre Produktion für die schweizweite Versorgung zur Verfügung stellen. Der Entscheid über die Belieferung der Kundinnen und Kunden läge dann nicht mehr bei der BKW.
Wie lenkt OSTRAL das Stromangebot und die Stromnachfrage?
In einem ersten Schritt wird der Bundesrat die gesamte Bevölkerung und das Gewerbe dazu aufrufen, Strom zu sparen. In einem zweiten Schritt werden bestimmte elektrische Verbraucher verboten, wie beispielsweise: Sauna, Whirlpool, Schwimmbäder, Klimaanlagen, Schaufensterbeleuchtungen, Leuchtreklamen, Rolltreppen und Aufzüge. Reichen diese Massnahmen nicht aus, werden in einem dritten Schritt alle Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100'000 Kilowattstunden (kWh), sogenannte Grossverbraucher, kontingentiert sowie Verbraucher, welche in der Vergangenheit einen Jahresverbrauch von mehr als 100'000 kWh und damals den Anspruch auf Netzzugang wahrgenommen hatten.
In unserem Flyer finden Sie das Wichtigste auf einen Blick.
Häufige Fragen und Antworten
Allgemein
Aktuelle Informationen sind auf dem «Energiedashboard Schweiz» des Bundesamts für Energie (BFE), auf der Webseite der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) sowie auf der Webseite «Energie: Aktuelle Lage» des Bundesamts für Wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) verfügbar.
Ja, aufgrund der angespannten Versorgungslage ist Energiesparen weiterhin angebracht. Auch unabhängig von einer möglichen Strommangellage ist Energiesparen generell immer sinnvoll.
Nicht die BKW, sondern der Bundesrat entscheidet über allfällige Kontingente und Verbrauchseinschränkungen. Netzabschaltungen werden als allerletztes Mittel verordnet und sollten unter allen Umständen vermieden werden.
Nein. Kommt es zu einer Ausschaltung, betrifft dies alle Stromzähler, die von derselben Leitung respektive Trafostation (Transformatorenstation) versorgt werden.
Kommt es zu zyklischen (rollierenden) Abschaltungen, kann selbst produzierter Strom für sich genutzt werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die installierte Anlage diesen Eigenverbrauch im autonomen Betrieb (Inselbetrieb) technisch zulässt. Falls Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an Ihre Elektroinstallateurin oder Ihren Elektroinstallateur wenden.
Im Moment gibt es keine Einschränkungen. Sollte der Bundesrat Sparappelle an die Bevölkerung richten, betrifft dies alle elektrischen Verbraucher.
Um Ihnen hier und jetzt zu helfen, Ihren Stromverbrauch zu optimieren haben wir in den Links am Fuss dieser Website (Abschnitt: «Wie kann ich Strom sparen?») praktisches Wissen und konkrete Handlungsempfehlungen zusammengestellt. Diese Tipps können Ihnen helfen, Strom zu sparen.
In Zukunft wird die BKW mit Hilfe von intelligenten Stromzählern – den sogenannten Smart Metern – zusätzliche Services und Hilfestellungen zum Energiemonitoring bieten: Mit dem Rollout Smart Meter ab Sommer 2024 ermöglicht die BKW den grundversorgten Kundinnen und Kunden, mehr Transparenz über ihren Stromverbrauch zu erhalten: Im 15-Minuten-Takt werden sie dank der neuen digitalen Zähler genau erkennen können, wie viel Strom sie wann verbraucht haben. Energiemonitoring war noch nie einfacher und kann jedem Haushalt helfen, seinen täglichen Stromkonsum zu optimieren.
Weitere Informationen zu den Smart Metern der BKW finden Sie hier.
Gerne können Sie sich bei Fragen unter der folgenden Telefonnummer an die BKW wenden:
+41 844 121 113
In unserem Flyer finden Sie zudem das Wichtigste auf einen Blick.
Kontingentierung
Bei einer Kontingentierung muss der Energieverbrauch im kontingentierten Monat auf den verfügten Prozentsatz zum Vergleichsmonat (gleicher Monat im Vorjahr) reduziert werden. Dieser Betrag wird den betroffenen Verbrauchern im Brief «Kontingentierung» mitgeteilt.
Die Kontingentierung gilt für alle Grossverbraucher (Jahresverbrauch von mehr als 100'000 kWh), unabhängig von der Branche. Der Bundesrat kann Ausnahmen festlegen. Es werden daher alle Grossverbraucher dazu aufgefordert, sich Gedanken zu machen und ein Konzept zu erstellen, wie sie mit einer Einsparung von z.B. 10 Prozent oder 20 Prozent des Verbrauchs der elektrischen Energie ihre Geschäftsfähigkeit trotzdem aufrechterhalten können.
Wenn die Kontingentierung nicht ausreichen sollte, folgt in einem letzten Schritt die zyklische Abschaltung ganzer Netzabschnitte mit vorerst 4 Stunden Unterbruch und bis zu 8 Stunden Versorgung. Versorgungskritische Verbraucher wie Spitäler, Blaulichtorganisationen, Wasserversorgung und Kommunikation werden nach Möglichkeit ausgenommen. Die Ausnahmen werden durch den Bundesrat bestimmt. Da die zyklischen Abschaltungen erhebliche Konsequenzen für Wirtschaft und Bevölkerung mit sich ziehen, gilt es, diese um jeden Preis zu verhindern.
Die BKW wie auch die Branchenexpertinnen und -experten gehen davon aus, dass eine Strommangellage und deren Massnahmen jeweils im Winterhalbjahr (Oktober bis März) eintreten könnten.
Wenn Ihre Firma von einer Kontingentierung betroffen ist, dann erhält die Geschäftsführung Ihres Unternehmens einen eingeschriebenen Brief, der Sie über die Zuteilung Ihres Kontingents informiert und den dazugehörigen Entscheid beinhaltet. Diesen eingeschriebenen Brief verschickt die BKW als die zuständige Verteilnetzbetreiberin im Namen des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL). In der Regel erreicht Sie dieses Einschreiben mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten des Entscheids zur Kontingentierung.
Zudem informiert der Bund die Öffentlichkeit mittels Medienkonferenzen und Medienmitteilungen sowie auf seiner Website und den Social Media- Kanälen, wenn eine Strommangellage eintritt.
Verordnet der Bundesrat weitere Bewirtschaftungsmassnahmen, dann informiert er die Öffentlichkeit über die entsprechenden Entscheide.
Wenn es aufgrund einer Strommangellage zu einer Kontingentierung kommt, dann gilt diese für alle Grossverbraucher, unabhängig von der Branche.
Von einer Kontingentierung ist Ihre Firma betroffen, wenn sie in den letzten 12 vollständig abgelesenen Monaten mehr als 100'000 Kilowattstunden (kWh) Strom verbraucht hat. Falls Ihr Unternehmen aktuell weniger als 100'000 kWh Strom jährlich verbraucht, jedoch in der Vergangenheit mehr als 100'000 kWh Strom im Jahr bezogen hat und seitdem Strom am freien Markt beschafft, dann ist Ihre Firma ebenfalls von einer Kontingentierung betroffen.
In diesem Umfang sind Einsparungen üblicherweise möglich, ohne dass in die Produktion eingegriffen werden muss. Die meisten Grossverbraucher fokussieren in erster Linie auf eine Reduktion der Beleuchtung und Belüftung sowie auf eine Temperatursenkung in den Büros, in den Einstellhallen beziehungsweise in der Produktion.
Grossverbraucher mit mehreren Standorten innerhalb eines Verteilnetzes haben bei der Massnahme Kontingentierung die Möglichkeit, ihr Stromkontingent über alle Standorte summiert zu bewirtschaften. Sie können während einer Strommangellage beispielsweise einen Standort vollständig stilllegen und einen anderen regulär weiterführen. Dies gilt nicht im Fall einer Sofortkontingentierung.
Bei Interesse an einer summierten Bewirtschaftung mehrerer Standorte können Sie sich mit Ihrem Unternehmen an Ihren Verteilnetzbetreiber wenden.
Energiemonitoring für Ihr Unternehmen betreiben Sie am besten, einfach und bequem mit dem BKW Business Kundencenter. In diesem können Sie Ihren Stromverbrauch jederzeit überprüfen, dabei können Sie auch das Verhältnis zwischen Ihrem Verbrauch und Ihrem OSTRAL-Kontingent überblicken. Auf diese Weise sehen Sie auf Anhieb, ob und wann Sie das Kontingent eingehalten oder überschritten haben.
Zusätzlich zur Abfrage des aktuellen Stands von Verbrauch und Kontingent ermöglicht Ihnen das BKW Business Kundencenter, eine Prognose zu Ihrem Stromverbrauch zu erstellen. Dabei wird der prognostizierte Verbrauch dem vorgeschriebenen Kontingent gegenübergestellt, sodass Sie etwaige Engpässe oder Überschreitungen antizipieren und vermeiden können. Das BKW Business Kundencenter steht Ihnen jederzeit, online und kostenlos zur Verfügung.
Sie sind bereits registriert und haben den Zugang zu Ihrem Lastprofil und die OSTRAL-Kontingent-Funktionen bereits aktiviert?
Sie sind noch nicht registriert oder haben den Zugang zu Ihrem Lastprofil und die OSTRAL-Kontingent-Funktionen noch nicht aktiviert?
- Hier geht es zur Registrierung für Verteilnetzbetreiber
- Hier geht es zur Registrierung für Grosskunden
Um Zugang zu Ihrem Lastgangprofil und den OSTRAL-Kontingent-Funktionen freizuschalten, benutzen Sie den Aktivierungscode, den Sie per Brief an Ihren Firmenhauptsitz erhalten haben.
Wenn Sie den Aktivierungscode nicht finden oder weitere Fragen zum BKW Business Kundencenter haben, wenden Sie sich an [email protected].
Notstromanlage
Eine Notstromanlage oder ein Notstromaggregat ist eine Ersatzstrom-Versorgungsanlage und sichert zeitlich befristet die Verfügbarkeit elektrischer Energie durch eine zusätzliche, netzunabhängige Stromquelle. Eine Notstromanlage ist maximal 60 Sekunden im Parallelbetrieb mit dem Stromnetz. Das heisst, es muss ein Trennschalter installiert werden, damit nicht gleichzeitig die Notstromanlage läuft und Strom aus dem Netz bezogen beziehungsweise ins Netz eingespeist wird. Dies verhindert, dass der Betrieb der Notstromanlage die Stromnetzstabilität stört.
Grundsätzlich sind Notstromanlagen Produktionsanlagen, welche die gesetzlichen Vorgaben für Produktionsanlagen erfüllen müssen. Entsprechend besteht eine Meldepflicht für Notstromanlagen gegenüber dem Netzbetreiber, die je nach Anlage auch Auflagen zur Vermeidung unerwünschter Rückwirkungen in das Verteilnetz nach sich ziehen kann. Ihre Elektroinstallateurin oder Ihr Elektroinstallateur kann Sie hierzu beraten und allenfalls auch die Meldung an den Verteilnetzbetreiber übernehmen.
Eine Meldepflicht der Notstromanlage gegenüber dem Netzbetreiber entfällt grundsätzlich nur, wenn die Anlage nicht fest beziehungsweise nur steckbar mit der Hausinstallation verbunden ist.
Wenden Sie sich bitte für die Installation einer geeigneten Notstromanlage an Ihre Elektroinstallateurin oder Ihren Elektroinstallateur.
Nein. Eine allfällige überschüssige Elektrizität aus einer Notstromanlage ist gemäss Energiegesetzgebung nicht vergütungspflichtig. Gemäss Artikel 15 Absatz 1 des Energiegesetzes (EnG) ist nur die überschüssige Elektrizität aus erneuerbaren Energien und aus fossil/teilweise fossil befeuerten Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen sowie aus Biogas zu vergüten.
Die Sicherheit einer absolut unterbrechungsfreien Stromversorgung gibt es nie. Verschiedene Einflüsse können zu einem Stromunterbruch führen. Wenn Ihr Unternehmen über kritische Prozesse verfügt, empfiehlt die BKW Ihnen, die Anschaffung von Anlagen zur unterbrechungsfreien Stromversorgung (Notstromaggregate/grössere Batteriespeicher) zu prüfen. Diese Empfehlung gilt unabhängig von einer möglichen Strommangellage.
Wichtige Dokumente und Links der Bundesbehörden und der OSTRAL
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Energie: Aktuelle Lage – Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL
(external link)
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Q&A Massnahmen Strommangellage – Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL
(external link)
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Sichere Stromversorgung – Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
(external link)
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Energie-Dashboard Schweiz – Bundesamt für Energie BFE
(external link)
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Übersicht – Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen OSTRAL
(external link)
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Informationen für Grossverbraucher – Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen OSTRAL
(external link)