So setzt sich der Strompreis zusammen
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Ihr Stromtarif setzt sich aus Energietarif, Netznutzungstarif sowie Abgaben zusammen. Mit der Netznutzung wird die Nutzung des Netzes für die Verteilung der Energie sowie die Systemdienstleistung der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid für den sicheren Betrieb der Netze abgerechnet. Zusätzlich gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe zur Erhöhung der Versorgungssicherheit im Winter. Die Abgaben beinhalten die jeweilige Gemeindeabgabe und den Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energie. Je nach Tariftyp variiert die Zusammensetzung dieser Bestandteile geringfügig.
Tarife für Privat- und Gewerbekunden
Stromtarif (Energie-, Netznutzungstarif und Abgaben)
Stromtarif (Energie-, Netznutzungstarif und Abgaben)
Stromtarif (Energie-, Netznutzungstarif und Abgaben)
Tarife für Gross- und Industriekunden
Stromtarif (Energie-, Netznutzungstarif und Abgaben)
Netznutzung
-
Netznutzung Gross- und Industriekunden 2025 -
Netznutzung für unterbrechbare oder steuerbare Anwendungen 2025 -
Zusatzprodukte Messung -
Zusatzprodukt Zwischenabrechnung 2025 -
Netznutzung öffentliche Beleuchtung (gemessen) -
Netznutzung öffentliche Beleuchtung (pauschal) -
Netznutzung Pauschalanlagen auf Niederspannung 2025 -
Netznutzung Verteilnetzbetreiber 2025
Stromtarif (Energie-, Netznutzungstarif und Abgaben)
Netznutzung
-
Netznutzung Gross- und Industriekunden 2024 -
Netznutzung für unterbrechbare oder steuerbare Anwendungen 2024 -
Zusatzprodukt Zwischenabrechnung 2024 -
Zusatzprodukte Messung -
Netznutzung öffentliche Beleuchtung (gemessen) -
Netznutzung öffentliche Beleuchtung (pauschal) -
Netznutzung Pauschalanlagen auf Niederspannung 2024 -
Netznutzung Verteilnetzbetreiber 2024
Stromtarif (Energie-, Netznutzungstarif und Abgaben)
Netznutzung
-
Netznutzung Gross- und Industriekunden 2023 -
Netznutzung für unterbrechbare oder steuerbare Anwendungen 2023 -
Zusatzprodukt Zwischenabrechnung 2023 -
Zusatzleistungen Messdatenversand 2023 -
Netznutzung Öffentliche Beleuchtung (gemessen) 2023 -
Netznutzung Öffentliche Beleuchtung (pauschal) 2023 -
Netznutzung Pauschalanlagen auf Niederspannung 2023 -
Netznutzung Verteilnetzbetreiber 2023
Häufig gestellte Fragen
Der Stromgesamtpreis (All-in) besteht aus 3 Teilen:
1. Energie
- Energie Grundtarif
- Energietarif
- Stromqualität (Wahlmöglichkeit zwischen Energy Green, Energy Blue, Energy Grey)
2. Netznutzung
- Netznutzung Grundtarif
- Tarif für die Netznutzung des Verteilnetzes, einschliesslich des Übertragungsnetzes der Swissgrid
- Allgemeine Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid: Das ist ein Zuschlag, der vom Übertragungsnetzbetreiber Swissgrid für notwendige Dienstleistungen erhoben wird, für die er neben der eigentlichen Übertragung der Energie zuständig ist.
3. Abgaben und Leistungen
- Gesetzliche Förderabgabe (Netzzuschlag)
- Abgaben und Leistungen an die Gemeinde
- Wie gross die monatliche Reduktion für einzelne Kundinnen und Kunden tatsächlich ist, hängt von ihrem individuellen Verbrauchsverhalten ab.
- Im Online-Kundencenter www.my.bkw.ch können sie mit dem Preisrechner ihre zukünftigen Ausgaben für ihren Strombezug berechnen. Alle Detailinformationen zu den Energie- und Nutzungstarifen finden sie zudem auf unserer Website www.bkw.ch/tarife.
- Unter bkw.ch/stromwelt finden Kundinnen und Kunden umfassende Tipps und Tricks zum Thema Energie sparen.
- Die BKW verfügt zudem über drei Stromprodukte («Energy Grey», «Energy Blue», «Energy Green»), die sich in der Produktionsart und damit auch in den Kosten unterscheiden. Ein Wechsel des Produkts ist jederzeit im Online Kundencenter www.my.bkw.ch möglich.
- Nicht nur die BKW, sondern alle Verteilnetzbetreiberinnen müssen im Zuge der Energiewende ihr Stromnetz aus- und umbauen: Die Schweiz produziert immer mehr Strom aus erneuerbaren Quellen und konsumiert immer mehr Elektrizität (z.B. durch die zunehmende Elektromobilität)
- Besonders Photovoltaik-Anlagen auf privaten und öffentlichen Dächern sowie die Elektromobilität prägen die Energiewelt der Schweiz zunehmend.
- Die Stromproduktion wandelt sich von zentralen, grossen Kraftwerken (vor allem Wasserkraftwerke) hin zu vielen dezentralen, kleineren Produktionsanlagen, vor allem Solarpanels.
- Diese Veränderung der Stromproduktion und des -konsums bringt hohe Anforderungen ans Stromnetz mit sich.
- Denn gerade die erneuerbaren Energien Wind- und Sonnenkraft sind wetter- und jahreszeitenabhängig. Ihre Produktionsmenge ist somit nicht stabil, sondern wechselt ständig.
- Gleichzeitig führt insbesondere das Laden von Elektroautos zu einer neuartigen Netzbelastung, wenn viele Personen gleichzeitig ihre Fahrzeuge aufladen.
- Das stellt neuartige Anforderungen an das Stromnetz. Und dafür muss es aus- und umgebaut werden.
- Die BKW setzt alles daran, um der hohen Anfrage von Photovoltaikanschlussgesuchen gerecht zu werden. Es werden modernste digitale Hilfsmittel eingesetzt, mittels derer der Anschlussprozess weitgehend automatisiert und effizient gestaltet wird.
- Die BKW setzt sich gegenüber der Politik für die Schaffung von Rahmenbedingungen ein, die es Netzbetreiberinnen ermöglicht, das Netz für zukünftige Belastungen proaktiv auszubauen. Dazu gehören zum Beispiel vereinfachte und beschleunigte Genehmigungsverfahren und eine vereinfachte Standortfindung insbesondere für Trafostationen. Das Verteilnetz läuft Gefahr, zum Flaschenhals der Energiewende zu werden. So selbstverständlich, wie es heute ist, dass neue Solaranlagen, neue Wasserkraftwerke oder Windanlagen zur Energiewende gehören, so selbstverständlich muss es werden, dass auch neue Verteilnetze zur Energiewende gehören.
- Die BKW befindet sich in einem ständigen Spannungsfeld: Sie muss ein Verteilnetz bauen und betreiben, welches effizient ist und zugleich über genügend Kapazität verfügt, um die Energiewende zu ermöglichen.
- Die BKW ist stets bemüht, ihr Verteilnetz vorausschauend zu bauen. Aber ein flächendeckender Ausbau auf Vorrat würde zu massiven Mehrkosten und somit markanten Tariferhöhungen führen.
- Es ist heute gerade umgekehrt: Stromkundinnen und -kunden in der Grundversorgung ohne eigene Photovoltaikanlage subventionieren über die Netznutzungstarife quasi die Photovoltaikanlage ihrer Nachbarn.
- Da die Kosten für das Netz aufgrund des Ausbaus anfallen und nur zu einem ganz geringen Anteil infolge des Verbrauchs, spart bei der heutigen Regelung der Eigenverbrauch keine Netzkosten.
- Jede Stromverbraucherin und jeder Stromverbraucher zahlt für die Nutzung des Stromnetzes ein Entgelt. Dieses sorgt dafür, dass die jährlichen Kosten des Netzes auf die Endverbraucherinnen und Endverbraucher verteilt werden.
- Grundlage für das Entgelt ist heute hauptsächlich die Menge des aus dem Netz bezogenen Stroms – dies basiert auf der gesetzlichen Vorgabe für Netznutzungstarife. Diese Politik fördert den Eigenverbrauch auch indirekt über Netznutzungstarife und hat dazu geführt, dass die heutige Tarifierung nicht verursachergerecht ist.
- Denn Verbraucherinnen mit einer eigenen Produktionsanlage beziehen über das ganze Jahr weniger Strom aus dem Netz und bezahlen bei einem Netznutzungstarif, der sich an der Bezugsmenge orientiert, auch weniger an die Netzkosten.
- Nichtsdestotrotz nutzen sie in den Wintermonaten – oder wenn die Sonne nicht scheint – das Netz genau gleich wie alle anderen Konsumentinnen. Das heisst, die Kapazität des Netzes wird für sie so gebaut wie ohne Eigenverbrauch.
- Ein wichtiger Grundsatz der Tarifierung wäre jedoch das Ziel, dass jeder, der aus dem Netz Strom bezieht, an den Kosten des Netzes in dem Umfang beteiligt wird, wie er diese verursacht.
- Mehr Infos im Blogbeitrag der BKW
- Eine Schlussfolgerung von der Rückliefervergütung auf Energietarife und umgekehrt ist nicht möglich, weil die Berechnungsgrundlagen unterschiedlich sind.
- Die Rückliefervergütung der BKW richtet sich nach dem aktuellen Preis für Strom an der internationalen Strombörse respektive dem internationalen Marktplatz für Strom. Das marktpreisorientierte Vergütungsmodell der BKW kann zu hohen Rückliefervergütungen (wie zum Beispiel im Jahr 2022), aber auch zu tieferen führen. Die BKW legt die Vergütungshöhe rückwirkend für das jeweilige Quartal fest.
- Den Energietarif für die grundversorgten Kundinnen und Kunden muss die BKW jedoch im Vornherein berechnen und kommunizieren, und zwar gemäss Gesetz basierend auf den Gestehungskosten des zu liefernden Stroms. Weil die BKW ihre grundversorgten Kundinnen und Kunden hauptsächlich mit Strom aus ihren eigenen Kraftwerken beliefert, hängen ihre Energietarife von den Produktionskosten (die ein Teil der oben erwähnten Gestehungskosten sind) dieser Anlagen ab. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass im Gegensatz zu Solarstrom der von der BKW angebotene Strom zu jeder Tages- und Nachtzeit und bei jeder Witterung verfügbar ist. Dies bedingt eine aufwändige Produktionsinfrastruktur mit entsprechenden Kosten, was sich in obigem Tarif niederschlägt.
- Eine Schlussfolgerung von Rückliefervergütungen auf die Energietarife und umgekehrt ist deshalb nicht möglich. Dies zeigt sich auch darin, dass der mengenabhängige Tarifbestandteil (Einheitstarif Energie) für das Ökostrom-Produkt «Energy Green» der BKW im Jahr 2022 auf 12.62 Rappen pro Kilowattstunde (inkl. MwSt). verharrte, während die BKW im Mittel eine Rückliefervergütung von über 30 Rappen pro Kilowattstunde ausrichtete.
- Die Herkunftsnachweise verbleiben den Anlagebetreiberinnen und -betreibern. Sie können über die HKN frei verfügen und sie frei handeln. Auf freiwilliger Basis gibt die BKW allen Betreiberinnen und Betreibern von «naturemade star»-zertifizierbaren Photovoltaikanlagen in ihrem Versorgungsgebiet die Möglichkeit, ihr die Herkunftsnachweise zu verkaufen.
- Die BKW prüft die Vergütung der Herkunftsnachweise (HKN) laufend.
- Rückwirkend erhöht die BKW per 1. Juli 2024 die Vergütung für Herkunftsnachweise (HKN) von aktuell einem Rappen pro Kilowattstunde auf neu 3.5 Rappen pro Kilowattstunde. Mit dieser Erhöhung der HKN-Vergütung unterstützt die BKW die Energiewende, zu der sich die Schweizer Stimmbevölkerung am 9. Juni mit dem deutlichen Ja zum Stromgesetz bekannt hat.
- Wie erwähnt, will die BKW mit der freiwilligen Erhöhung der HKN-Vergütung die Energiewende in der Schweiz vorantreiben und unterstützt damit den Willen der Schweizer Stimmbevölkerung mit dem Ja zum Stromgesetz am 9. Juni 2024.
- Damit dies gelingt, nimmt die BKW bei der laufenden Prüfung ihrer HKN-Vergütung jeweils eine Gesamtbetrachtung vor.