Tarife & Tarifanpassungen

Hier finden Sie die Strom- und Rückliefertarife der BKW für Privat- und Gewerbekunden sowie Gross- und Industriekunden in der Grundversorgung.

So setzt sich der Strompreis zusammen

Leistungs­erbringer

Ihr Stromtarif setzt sich aus Energietarif, Netznutzungstarif sowie Abgaben zusammen. Mit der Netznutzung wird die Nutzung des Netzes für die Verteilung der Energie sowie die Systemdienstleistung der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid für den sicheren Betrieb der Netze abgerechnet. Zusätzlich gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe zur Erhöhung der Versorgungssicherheit im Winter. Die Abgaben beinhalten die jeweilige Gemeindeabgabe und den Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energie. Je nach Tariftyp variiert die Zusammensetzung dieser Bestandteile geringfügig.

Die Rückliefervergütung gilt für Stromproduzenten, die ihre Energie in das Verteilnetz der BKW einspeisen.

Tarife für Gross- und Industriekunden

Häufig gestellte Fragen

Der Stromgesamtpreis (All-in) besteht aus 3 Teilen:

1. Energie

  • Energie Grundtarif
  • Energietarif
  • Stromqualität (Wahlmöglichkeit zwischen Energy Green, Energy Blue, Energy Grey)

2. Netznutzung

  • Netznutzung Grundtarif
  • Tarif für die Netznutzung des Verteilnetzes, einschliesslich des Übertragungsnetzes der Swissgrid
  • Allgemeine Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid: Das ist ein Zuschlag, der vom Übertragungsnetzbetreiber Swissgrid für notwendige Dienstleistungen erhoben wird, für die er neben der eigentlichen Übertragung der Energie zuständig ist.

3. Abgaben und Leistungen

  • Gesetzliche Förderabgabe (Netzzuschlag)
  • Abgaben und Leistungen an die Gemeinde 
  • Für einen Haushalt in einer Fünfzimmerwohnung mit einem Jahresverbrauch von 4‘500 Kilowattstunden (ElCom-Verbrauchskategorie H4) erhöht sich 2024 der Gesamttarif für Strom der BKW in der Grundversorgung um rund 18 Franken pro Monat respektive 216 Franken pro Jahr (ohne Mehrwertsteuer). Trotz der Erhöhung liegen die Stromtarife der Grundversorgung der BKW noch immer im Mittelfeld aller Schweizer Energieversorgungsunternehmen.  
  • Wie sich diese Tarifsteigerung für einzelne Kundinnen und Kunden auswirkt, hängt von ihrem individuellen Verbrauchsverhalten ab. Die BKW informiert ihre Kundinnen und Kunden in den kommenden Tagen schriftlich über die Anpassungen.
  • Im Online-Kundencenter www.my.bkw.ch können sie mit dem Preisrechner ihre zukünftigen Ausgaben für Ihren Strombezug berechnen. Alle Detailinformationen zu den Energie- und Nutzungstarifen finden sie zudem auf unserer Website www.bkw.ch/tarife.
  • Die Stromtarife in der Grundversorgung setzen sich aus den Elementen Energie, Netznutzung (Verteilnetz der BKW  inklusive Systemdienstleistungen) sowie diversen Abgaben an Bund und Gemeinden zusammen.  
  • Per 2024 werden sowohl die Energietarife in der Grundversorgung sowie die Netznutzungstarife der BKW ansteigen. 
  • Zusätzlich wird schweizweit ab 2024 die neu eingeführte Stromreserve der nationalen Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid in der Höhe von 1.20 Rappen pro Kilowattstunde verrechnet
  • Der Netzzuschlag (2.3 Rp./kWh) bleibt unverändert.  
  • Die Abgaben an die Gemeinden können sich je nach Gemeinde unterscheiden (vgl. www.bkw.ch/gemeindeabgabe).
  • Das ausserordentliche Ergebnis 2022 im Handelsgeschäft entstand nicht zulasten der Kundinnen und Kunden der BKW. Die BKW hat dieses Ergebnis im Grosshandelsmarkt erzielt, der über die Börse abgewickelt wird.  
  • Die BKW hat durch die höheren  Stromtarife in der Grundversorgung keinen höheren Gewinn, denn die Tarife in der Grundversorgung sind reguliert: Die Erlöse dürfen insgesamt maximal die anrechenbaren Kosten decken (inklusive gesetzlich vorgegebener Kapitalverzinsung). Die Stromtarife der BKW werden jährlich von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) überprüft. 
  • Die BKW kann also nicht über Tariferhöhungen ihren Gewinn steigern.   
  • Die zukünftige Entwicklung der Stromtarife hängt von vielen Faktoren ab, etwa der Entwicklung der Produktionskosten der Wasserkraft, den Netzkosten und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Eine verbindliche Aussage zu steigenden oder sinkenden Tarifen zu treffen ist deshalb nicht möglich. 
  • Was sich jedoch sagen lässt, ist: In den nächsten zwei bis drei Jahren ist nicht ausgeschlossen, dass es weitere Strompreis-Kapriolen gibt.  
  • Der Netzausbau für die Energiewende muss finanziert werden, deshalb werden die Kosten mittelfristig bei sämtlichen Netzbetreibern eher steigen. 
  • Ja. Die BKW produziert über ein ganzes Jahr betrachtet genügend Strom in ihren eigenen Kraftwerken für ihre grundversorgten Kundinnen und Kunden.   
  • Da die Jahresproduktions- und Absatzmengen der Kraftwerke schwanken, legt die BKW den exakten Strommix ihrer Produkte nicht im Vornherein fest. Die BKW hält jedoch die «naturemade star»-Anteile  gemäss den Vorgaben des Vereins für umweltgerechte Energie (VUE) ein. Der VUE überprüft dies jährlich. Weitere Informationen zu den «naturemade»-Gütesiegeln sind hier ersichtlich. 
  • Nein, die Netznutzungstarife sind nicht in der ganzen Schweiz einheitlich, sondern je Netzbetreiber unterschiedlich. 
  • Der BKW gehört das grösste Verteilnetz der Schweiz: Es umfasst 22'000 Kilometer Leitungen, die von der französischen Grenze über den Jura nach Solothurn und den Oberaargau bis ins Berner Oberland reichen. 
  • Ein Blick auf die Karte verrät: Das Stromnetz der BKW zieht sich grösstenteils durch ländliche Gebiete, was Herausforderungen für den Bau und den Unterhalt mit sich bringt: Die BKW Mitarbeitenden montieren Masten auf Felsvorsprüngen, führen Leitungen durch Wald oder Gebirge und unter Bächen hindurch.  
  • Als Verteilnetzbetreiberin ist es die gesetzliche Aufgabe der BKW, alle Bewohnerinnen und Bewohner im Versorgungsgebiet ans Stromnetz anzuschliessen. Diese Verantwortung nimmt die BKW gerne wahr. Bis ins entlegenste Bergtal hält die BKW ihr Leitungsnetz mit hoher Qualität instand.  
  • Die Energiewende fordert uns: seit einigen Monaten erleben wir einen massiven Anstieg der eingehenden Meldeformulare, mit weiterhin steigender Tendenz und gleichzeitig zunehmender Komplexität. Wir verzeichnen zwischen 25 und 50 Prozent höhere Eingänge der technischen Anschlussgesuche (TAG) und Installationsanzeigen (IA) als in den Jahren zuvor.  
  • Dies führt zu einer anhaltend hohen Auslastung unserer Organisation und damit zu Verzögerungen gegenüber der gewohnten Bearbeitungszeit.  
  • Wir arbeiten mit Hochdruck daran, unsere Prozesse weiter zu beschleunigen und unsere Organisation auf diese Entwicklung auszurichten, um schnellstmöglich wieder das gewohnte Service-Niveau zu erreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und die nötige Geduld. 
  • Derzeit sind über 23'000 Photovoltaikanlagen am Netz der BKW angeschlossen. Allein im Jahr 2023 hat die BKW über 5'500 Solaranlagen neu an ihr Netz genommen.
  • Die BKW setzt sich tagtäglich für die Umsetzung der Energiewende ein und investiert jährlich über 120 Millionen Franken in stabile und moderne Stromnetze.   
  • Bei rund 85% der privaten Photovoltaik-Anschlüsse erfolgt der Anschluss an das Netz friktionslos, das heisst ohne weitere Arbeiten. Von den verbleibenden 15 % können die gemeldeten Leistungen bei der Hälfte der Anlagen mit geringerem Arbeitsaufwand und somit in einem kürzeren Realisierungszeitraum an das Verteilnetz angeschlossen werden. Bei der anderen Hälfte ist hingegen eine umfangreichere Netzverstärkung erforderlich, einschliesslich des dazugehörigen Bewilligungsverfahrens, was mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
  • Bei notwendigen Netzverstärkungen, Plangenehmigungsverfahren, Baubewilligungen, etc. können die Fristen für den Anschluss ans Verteilnetz unterschiedlich variieren, in der Regel von 2 Wochen bis 20 Monaten.   
  • Die Anlage kann ohne Netzanschluss bereits zum Eigenverbrauch betrieben werden. 
  • Es ist heute gerade umgekehrt: Stromkundinnen und -kunden in der Grundversorgung ohne eigene Photovoltaikanlage subventionieren über die Netztarife quasi die Photovoltaikanlage ihrer Nachbarn.  
  • Denn jede Stromverbraucherin und jeder Stromverbraucher zahlt für die Nutzung des Stromnetzes ein Entgelt. Dieses sorgt dafür, dass die jährlichen Kosten des Netzes auf die Endverbraucherinnen und Endverbraucher verteilt werden. 
  • Grundlage für das Entgelt ist heute hauptsächlich die Menge des aus dem Netz bezogenen Stroms. Diese Politik, den Eigenverbrauch auch indirekt über Netztarife zu fördern, hat jedoch dazu geführt, dass die heutige Tarifierung nicht verursachergerecht ist.  
  • Denn Verbraucherinnen mit einer eigenen Produktionsanlage beziehen über das ganze Jahr weniger Strom aus dem Netz und bezahlen bei einem Netztarif, der sich an der Bezugsmenge orientiert, auch weniger an die Netzkosten.  
  • Nichtsdestotrotz nutzen sie in den Wintermonaten – oder wenn die Sonne nicht scheint – das Netz genau gleich wie alle anderen Konsumenten. Das heisst, die Kapazität des Netzes wird für sie so gebaut wie ohne Eigenverbrauch.  
  • Da die Kosten für das Netz aufgrund des Ausbaus anfallen und nur zu einem ganz geringen Anteil infolge des Verbrauchs, spart bei der heutigen Regelung der Eigenverbrauch keine Netzkosten. Ein wichtiger Grundsatz der Tarifierung wäre jedoch das Ziel, dass jeder, der aus dem Netz Strom bezieht, an den Kosten des Netzes in dem Umfang beteiligt wird, wie er diese verursacht. 
  • Mehr Infos im Blogbeitrag der BKW