Unsere Stromrechnung im Detail
Erfahren Sie, wie sich Ihre Stromrechnung je nach Zählerart unterscheidet. Mit einem Smart Meter erhalten Sie eine präzise Abrechnung basierend auf Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Ohne Smart Meter erfolgt die Abrechnung auf Basis von Akontorechnungen, mit einer jährlichen Anpassung nach der Zählerablesung.
Bestandteile der Rechnung mit dem Smart Meter
«Smart Meter» bedeutet in diesem Fall ein Stromzähler vom Zählertyp Kamstrup OMNIPOWER®. Das ist der Zählertyp, welchen die BKW für den flächendeckenden Einbau von Smart Metern ausgewählt hat. Die BKW installiert diesen Zählertyp seit September 2024 bei Ihren Kundinnen und Kunden. Wenn die BKW bei Ihnen vor September 2024 einen Smart Meter installiert hat, zum Beispiel weil Sie eine Photovoltaikanlage angeschlossen haben, dann wird dieser bis Ende 2028 ausgewechselt und durch einen Kamstrup OMNIPOWER® Smart Meter ersetzt.
Sie erhalten nach der Installation des Smart Meters eine Zwischenrechnung basierend auf der Endablesung Ihres alten Stromzählers. Falls Sie eine Photovoltaikanlage besitzen und Ihre Einspeisung von der BKW vergütet wird, erfolgt die Zustellung der Zwischenrechnung erst im folgenden Quartal, sobald die Höhe der Rückliefervergütung feststeht. Erfahren Sie, wie sich die Smart Meter Rechnung im Detail zusammensetzt.
Wenn bei Ihnen ein Smart Meter installiert wurde, erhalten Sie viermal im Jahr eine Stromrechnung, die Ihrem tatsächlichen Stromverbrauch entspricht. Sie erhalten keine Akontorechnungen mehr.
Die Smart Meter Rechnung im Detail
Bestandteile der Rechnung mit Zählerablesung
Bis an Ihrer Messstelle ein Smart Meter installiert wird, beruht Ihre Rechnungsstellung auf der jährlichen Ablesung und Sie erhalten jährlich eine Jahres- und drei Akontorechnungen. Im Folgenden erfahren Sie, wie sich Ihre Jahresrechnung im Detail zusammensetzt.
Sie bekommen vier Rechnungen im Jahr
Die Rechnungsstellung an unsere Kunden erfolgt viermal pro Jahr:
- 3 Akontorechnungen in der Höhe je eines Viertels des geschätzten Jahresbetrages
- 1 Rechnung nach Zählerablesung (Jahresabrechnung)
Bei den Haushalten werden die Zähler in der Regel einmal pro Jahr abgelesen. Der Zeitpunkt der Ablesung ist dabei abhängig von der Wohnadresse.
Die Jahresrechnung
Ihr Kundencenter my.bkw.ch
Das Online-Kundencenter hat 24 Stunden für Sie geöffnet. Überwachen Sie Ihren Stromverbrauch, sehen Sie aktuelle und vergangene Rechnungen ein, melden Sie einen Umzug, informieren Sie sich über die Stromeffizienz Ihres Haushalts und vieles mehr.
Häufig gestellte Fragen
Mit Smart Meter
Pro Kalenderjahr erhalten Sie von der BKW vier Rechnungen, basierend auf Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Sie erhalten keine Akontorechnungen mehr.
Mit Zählerablesung
Die Rechnungsstellung an Sie erfolgt in regelmässigen Zeitabständen. Pro Kalenderjahr erhalten Sie von der BKW vier Rechnungen:
- 3 Akontorechnungen in Höhe je eines Viertels des geschätzten Jahresbetrages
- 1 Rechnung nach der Zählerablesung
Bei den Haushalten im BKW Versorgungsgebiet werden die Zähler in der Regel einmal pro Jahr abgelesen. Der Zeitpunkt der Ablesung ist dabei abhängig von der Wohnadresse.
Tipp
Ob offene oder bezahlte Rechnungen, Sie finden alles übersichtlich in unserem Online-Kundencenter my.bkw.ch.
- Energie Grundtarif: dieser Bestandteil ist unabhängig von der Höhe des Strombezugs und dient der teilweisen Deckung von Fixkosten
- Energietarif: das ist der Preis pro Kilowattstunde Strom und ist abhängig vom gewählten Produkt Energy Green, Energy Blue oder Energy Grey.
Die wesentlichen Bestandteile der Netznutzungskosten sind Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie die Erweiterungs- und Erneuerungsinvestitionen in die Netzinfrastruktur. Ebenfalls enthalten sind die Kosten für die Messung des Strombezugs und die Abrechnung. Dazu kommen die Kosten für die Nutzung des Schweizer Übertragungsnetzes.
Zusätzliche Elemente sind die von der Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid erhobenen allgemeinen Systemdienstleistungen (SDL) sowie die Kosten für die Stromreserve des Bundes. Diese werden bei allen Kunden transparent auf der Rechnung ausgewiesen.
- Netznutzung Grundtarif: dieser Bestandteil deckt die fixen Kosten für den Stromanschluss, welche unabhängig von der Höhe des Strombezugs oder der Stromeinspeisung entstehen.
- Tarif für die Nutzung des Verteilnetzes: das ist der Preis pro Kilowattstunde und beinhaltet die Kosten für das Übertragungsnetz der Swissgrid
- Allgemeine Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid: dies ist ein Zuschlag, der vom Übertragungsnetzbetreiber erhoben wird, für seine notwendigen Dienstleistungen neben der eigentlichen Übertragung der Energie.
- Stromreserve des Bundes: dies ist ein Zuschlag, mit dem die Erhöhung der Versorgungssicherheit im Winter gefördert wird. Der Bund hat die Einrichtung dieser Stromreserve per 01.01.2024 beschlossen.
Die von der BKW in Rechnung gestellten Abgaben werden direkt dem Bund, dem Kanton und der Gemeinde überwiesen. Die Gebühren können je nach Region unterschiedlich sein.
- Die Gesetzliche Förderabgabe: Der sogenannte Netzzuschlag des Bundes wird für diverse Massnahmen wie Einspeisevergütung, EIV für PV-Anlagen, Investitionsbeiträge für Wasserkraft/Biomasse sowie für Sanierungsmassnahmen verwendet.
- Mit den Abgaben und Leistungen an Kanton/Gemeinde wird eine Entschädigung im Zusammenhang mit der Netznutzung, z.B. der Nutzung des öffentlichen Grundes, entrichtet. Die Gemeinde kann aber auch weitere Abgaben erheben, die nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Netznutzung stehen, z.B. für Energieprojekte. Ab dem 01.01.2025 erhebt beispielsweise der Kanton Jura zusätzliche Abgaben, welche für die Finanzierung von Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und Energieeinsparungen einsetzt werden.
Seit Einführung der gesetzlichen Rahmenbedingungen per 1. Januar 2009 ist der Strompreis für eine bessere Kostentransparenz getrennt nach Energiekosten, Netznutzung und Abgaben auszuweisen.
Der Stromgesamtpreis (All-in) besteht aus 3 Teilen:
1. Energie
- Energie Grundtarif: unabhängig von der Höhe des Strombezugs
- Energietarif: wird pro Kilowattstunde Strom in Rechnung gestellt, die Sie bezogen haben
2. Netznutzung
- Netznutzung Grundtarif: unabhängig von der Höhe des Strombezugs
- Tarif für die Netznutzung des Verteilnetzes: wird pro Kilowattstunde Strom in Rechnung gestellt, die Sie bezogen haben
- Allgemeine Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid: wird pro Kilowattstunde Strom in Rechnung gestellt, die Sie bezogen haben
- Stromreserve: wird pro Kilowattstunde Strom in Rechnung gestellt, die Sie bezogen haben
3. Abgaben und Leistungen
- Gesetzliche Förderabgabe: wird pro Kilowattstunde Strom in Rechnung gestellt, die Sie bezogen haben
- Abgaben an Kanton/Gemeinde: werden von den Kantonen/Gemeinden selbst festgelegt und in der Regel pro Kilowattstunde Strom in Rechnung gestellt, die Sie bezogen haben
Mit dem Grundtarif für die Energie wird ein Teil der Fixkosten gedeckt, die unabhängig von der Höhe des Strombezugs entstehen.
Der Grundtarif für die Netznutzung fällt – innerhalb des rechtlichen Rahmens – für den Teil der Kosten an, welche unabhängig von der Höhe des Strombezugs oder der Stromeinspeisung entstehen.