Erneuerbare, quo vadis?

01.09.2020 — Mitte Juli ging die Vernehmlassung zur Revision des Energiegesetzes (EnG) zu Ende. Dabei zeigt sich: Die Positionen von Verbänden, Parteien und Unternehmen gehen teils weit auseinander. Zeit für eine Einordnung.

Im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des Stromversorgungsgesetzes fand die Ausdehnung der Strommarktöffnung – auf die heute noch gebundenen Haushalte und kleineren Betriebe – vergangenes Jahr breite Unterstützung. Von vielen Vernehmlassungsteilnehmenden wurde diese Unterstützung indes an die Bedingung geknüpft, bessere Investitionssicherheit für erneuerbare Energien zu schaffen. Mit dem Vorschlag zur Revision des Energiegesetzes im April dieses Jahres ist der Bundesrat dieser Forderung nachgekommen. Jüngst wurden die Stellungnahmen zur Vernehmlassung publiziert.

Weitere Förderung: Klare Pro-Contra-Lager

Weite Teile der Wirtschaft, unterstützt von SVP und FDP berufen sich auf das Versprechen der «Energiestrategie 2050» die Förderung der Erneuerbaren 2023, beziehungsweise 2030 auslaufen zu lassen. Sie lehnen deshalb im Gesetz verbindlich festgelegte Ausbauziele ab oder sehen diese kritisch.

Ihnen gegenüber stehen die links-grünen und Mitte-Parteien, die Verbände für erneuerbare Energien, die Mehrheit der Kantone, Konsumentenverbände und ein Teil der Branche. Ein Graben tut sich auch bei der Wahl der Instrumente einer allfälligen künftigen Förderung auf.

Diskussion um das Fördermodell

Während die in der Revision vorgesehenen Ausschreibungen bei grossen PV-Anlagen praktisch überall Anklang finden, gehen die Meinungen bei den​ marktnahen Investitionsbeiträgen, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen werden, auseinander. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer befürwortet diese für kleine PV-Anlagen. Die Energiedirektorenkonferenz zusammen mit Gewerbeverband und Konsumentenforum begrüssen auch eine Ausweitung auf weitere Technologien.

Die Mitteparteien, die Grünen, der Städteverband sowie eine Mehrheit der Erneuerbaren-Verbände wünschen sich insbesondere für grosse Anlagen eine weitergehende Förderung oder die Prüfung anderer Instrumente. Seitens einiger Akteure aus der Strombranche wurden etwa Forderungen laut, welche eine vollständige Übernahme der Markt- bzw. Preisrisiken der Investitionen durch die öffentliche Hand präferieren (sog. «gleitende Marktprämie»). Die SVP, verschiedene Branchenverbände sowie die economiesuisse lehnen die Verlängerung der Förderung grundsätzlich ab, wobei letztere als Eventualiter eine marktnahe Förderung über Investitionsbeiträge befürwortet.

Wettbewerbsorientierte Positionierung der BKW

Bei einer allfälligen Weiterführung der Förderung der Erneuerbaren setzt sich die BKW für eine zeitliche Limitierung und das vom Bundesrat vorgeschlagene Instrument der Investitionsbeiträge ein. Für die BKW ist entscheidend, dass die Investoren auch Unternehmer bleiben – indem sie das Risiko tragen, aber auch die Chancen nutzen können. Eine detaillierte Analyse der im Raum stehenden Fördermodelle für erneuerbare Energien findet sich im jüngst publizierten Blog von Urs Meister, Leiter Regulierung bei der BKW.

Der Bundesrat wird die beiden Vorlagen (StromVG und EnG) im Frühjahr 2021 dem Parlament voraussichtlich als Paket vorlegen. Welche Lager werden sich durchsetzen? Und welche Auswirkung wird die voraussichtlich gemeinsame Behandlung der beiden Revisionen auf die Positionierungen der verschiedenen Akteure haben? Man darf gespannt sein.

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