Herunterladen
Der jüngste Entscheid bestätigt den Beschluss des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR), welches das Projekt im Juni 2016 genehmigt hat, sowie denjenigen der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) von 2019. Somit hat die dritte zuständige Behörde die Rechtmässigkeit des Projekts bestätigt.
Alle von den Rekurrenten erhobenen Beschwerden wurden vom Verwaltungsgericht für ungültig erklärt. Dies zeigt, dass das 2012 von der BKW und den Grundstückeigentümern angestossene Projekt sämtliche Best Practices befolgt, die für die Aufstellung von Windturbinen vorgeschrieben sind. Die Behörden haben nunmehr zum dritten Mal festgestellt, dass das Projekt alle Gesetzen und Vorschriften in den Bereichen Natur, Umwelt und Landschaft befolgt. Zudem ist anzumerken, dass die Beschwerde beim Verwaltungsgericht nicht von einer Natur-, Umwelt- oder Landschaftsschutzvereinigung eingereicht wurde.
Die Gemeinden von Tramelan und Saicourt hoffen, dass der Wille der Bürgerinnen und Bürger, wie er 2015 an den Urnen zum Ausdruck kam, nunmehr respektiert wird und das Projekt in die Umsetzungsphase gehen kann. Sie möchten diese Gelegenheit auch nutzen, um den Behörden und Mitgliedern der Arbeitsgruppe sowie den Mitarbeitern der Gemeinden zu danken, die viel Zeit in das Projekt investiert haben. Der Baubeginn könnte frühestens im Frühling 2022 erfolgen, sofern die Rekurrenten nicht ans Bundesgericht gelangen. Die BKW sieht vor, rund 35 Millionen Franken in den Bau des Windparks auf dem Montagne de Tramelan zu investieren.