Das Branchenknowhow im Verwaltungsrat der Swissgrid bleibt essenziell

23.02.2022 — Der Bundesrat schlägt im Mantelerlass vor, dass keine Branchenvertreterinnen und -vertreter mehr im Verwaltungsrat der Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid Einsitz nehmen dürfen. Für die BKW würde daraus ein unverantwortlicher Knowhow-Verlust innerhalb dieses Gremiums resultieren. Sie lehnt daher diesen Punkt der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) ab und spricht sich für die Beibehaltung des geltenden Rechts aus.

Das Übertragungsnetz ist Teil der Versorgungssicherheit

Seit der Bundesrat die Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU abgebrochen hat, ist die Frage der Stromversorgungssicherheit der Schweiz stark in den Vordergrund gerückt. Dabei geht es nicht nur um die Energieversorgung im Sinne einer ausreichenden Produktion sowie die Importfähigkeit, sondern auch um die Netzstabilität, also dem sicheren Stromtransport von den Produzenten zu den Verbraucherinnen. Beides will der Bundesrat mit dem Mantelerlass (Revision Stromversorgungsgesetz und Energiegesetz) gewährleisten. Als Erstrat wird der Ständerat voraussichtlich in der kommenden Sommersession darüber debattieren.

Für das Übertragungsnetz in der Schweiz ist die Swissgrid zuständig. Sie muss sicherstellen, dass das Stromangebot und die -nachfrage jederzeit im Gleichgewicht sind. Die Swissgrid verantwortet somit einen wesentlichen Bestandteil unserer Versorgungssicherheit und ist eine der wichtigsten Akteurinnen für eine funktionierende Wirtschaft und Gesellschaft. Daher kommt der strategischen Führung der Swissgrid hohe Bedeutung zu.

Bildquelle: Swissgrid
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Der Bundesrat fordert die personelle Entflechtung im Verwaltungsrat der Swissgrid

Die personelle Besetzung des Verwaltungsrats der Swissgrid ist im Stromversorgungsgesetz geregelt. Dieses besagt in der heute geltenden Fassung, dass die Mehrheit der Mitglieder sowie das Präsidium des Verwaltungsrats keine Tätigkeit in den Bereichen Elektrizitätserzeugung oder -handel ausüben dürfen (Art. 18 Abs. 7 StromVG). So soll gewährleistet werden, dass die Swissgrid ihre Unabhängigkeit von Energieversorgungsunternehmen wahren kann. Nun fordert der Bundesrat im Mantelerlass, dass neu alle Mitglieder des Verwaltungsrats der Swissgrid branchenunabhängig sein sollen.

Bildquelle: Swissgrid
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Die qualifizierte Aufsichtspflicht des Verwaltungsrats steht auf dem Spiel

Die BKW spricht sich entschieden gegen diese Anpassung aus. Wer das Knowhow der Branche komplett aus dem Verwaltungsrat ausschliesst, führt einen erheblichen Kompetenzverlust herbei. Der Verwaltungsrat könnte seine Aufsichtspflicht gegenüber der Geschäftsleitung der Swissgrid ohne das entsprechende Fachwissen nicht mehr qualifiziert wahrnehmen. Er ist heute jedoch ein wichtiges Gegengewicht zur Geschäftsleitung und darf im Interesse der gesamten Volkswirtschaft nicht geschwächt werden.

Die BKW lehnt aus diesen Gründen eine Gesetzesanpassung ab und spricht sich für die Beibehaltung des geltenden Rechts aus. Die bestehende Regel, wonach die Mehrheit des Verwaltungsrats sowie dessen Präsidium nicht in Branchenhand sein dürfen, gewährleistet die Unabhängigkeit der Swissgrid. Zudem gilt bei Geschäften mit Bezug zur Elektrizitätsbranche längst der Doppelbeschluss: Die Voten der unabhängigen Verwaltungsratsmitglieder müssen mit jenen der Vertreter der Elektrizitätswirtschaft übereinstimmen. Die Beibehaltung des Status Quo garantiert also die Unabhängigkeit des Verwaltungsrats der Swissgrid. Darüber hinaus stellt sie die unabdingbare Fachkompetenz innerhalb des Gremiums sicher.

  • Warum die BKW zusammen mit der ganzen Branche die Unterstellung der Energieinfrastruktur unter die Lex Koller ablehnt, ist in der Stellungnahme ersichtlich.

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