Leistungserbringer
Mit dem Anschluss von dezentralen Produktionsanlagen (Solar, Wind oder Biogas) ist es vermehrt notwendig, das Verteilnetz auszubauen. Das Netz muss die neu angeschlossene Stromproduktion aufnehmen und abtransportieren und die technischen Normen einhalten. Dies bedeutet dickere Stromkabel mit mehr Kapazität, lokale intelligente Lösungen wie Einzelstrangregler oder regelbare Ortsnetztransformatoren (RONT). Diese konkret mit dem Anschluss einer dezentralen Erzeugungsanlage verursachten Kosten nennt man Netzverstärkungskosten.
Nicht jeder Neuanschluss einer Produktionsanlage verursacht Netzverstärkungskosten. Wenn das Netz am Anschlussort bereits über genügend Kapazität verfügt und die technischen Grenzwerte eingehalten werden, muss es bei einem neuen Anschluss nicht verstärkt werden. Auf Grund der Grösse der Anlagen und der physikalischen Gegebenheiten ist in der Regel in ländlichen Gebieten der Netzverstärkungsbedarf grösser als in städtischen.
Bürokratische Einzelfallgenehmigung braucht viele Ressourcen
Heute hat jede Verteilnetzbetreiberin die Möglichkeit, die Netzverstärkungskosten eines konkreten Anschlusses über ein Gesuch bei der ElCom zurückzuerhalten. Wird dem Gesuch stattgegeben, erhält die Verteilnetzbetreiberin die Kosten von der Swissgrid erstattet. Die Netzverstärkungskosten werden über die Systemdienstleistungen schweizweit solidarisiert. Dies soll verhindern, dass Endverbraucherinnen und Endverbraucher in einem Netzgebiet, in welchem viele Produktionsanlagen angeschlossen werden und grosse Verstärkungen notwendig sind, benachteiligt werden, indem sie die Kosten der Verstärkung über ihre lokalen Netztarife tragen. Denn alle Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren gleichermassen von der gesteigerten Produktion, welche durch mehr dezentrale Anlagen in der Schweiz generiert wird.
Die Anforderungen für die Rückerstattung der Kosten sind von der ElCom in einer Weisung festgehalten. Diese Praxis, über detaillierte Gesuche die Kosten konkreter Verstärkungsprojekte zurückzuerhalten, ist sehr aufwändig und bindet Ressourcen bei den Verteilnetzbetreiberinnen sowie der ElCom. Das heutige System setzt zudem keine Anreize, das Stromnetz vorausschauend auszubauen.
Solidarisch und effizient – ein alternativer Ansatz
Während heute für jede notwendige Netzverstärkung ein Erstattungsgesuch bei der ElCom gestellt werden kann, möchte der Ständerat dies nun erst ab einer Anlagengrösse von über 150 kW zulassen. Diese Grenze würde dazu führen, dass nur noch sehr wenige Produktionsanlagen für eine Solidarisierung der Netzverstärkungskosten über die Swissgrid in Frage kommen. Im BKW-Gebiet zum Beispiel sind fast 99 Prozent der neu installierten Anlagen kleiner als 150 kW. Bei anderen Verteilnetzbetreiberinnen dürfte die Situation ähnlich aussehen.
Die BKW schlägt deshalb eine effizientere Alternative zu dieser extremen Einschränkung vor: Eine solidarische Beteiligung an den Netzverstärkungskosten über eine Pauschale je neu angeschlossene kW Erzeugungskapazität. So würde unabhängig davon, ob für einen Anschluss eine Netzverstärkung erforderlich ist, ein (kleiner) Beitrag an die Verteilnetzbetreiberinnen geleistet. Im Gegenzug entfielen die Gesuche und deren Prüfung bei konkreten Verstärkungsprojekten. Neben dem Bürokratieabbau stiege dadurch die Effizienz des Gesamtsystems. Der vorausschauende Ausbau des Netzes würde in den Mittelpunkt rücken. Die Verteilnetzbetreiberin müsste die Netzverstärkungen nicht aufgrund einzelner konkreter Produktionsanlagen planen, sondern könnte bei der Vergrösserung der Stromleitung bereits zukünftige, noch nicht gebaute Anlagen, mit einbeziehen. Dies würde Ausbaukosten beim Stromnetzes vermeiden.
Weitere Netzthemen im Mantelerlass
Fehlende Schritte hin zu mehr Leistungstarifierung
Die Energiewende kann nur gelingen, wenn die dezentrale PV-Produktion effizient in das Stromnetz integriert wird. Die Quersubventionierung des Erneuerbaren-Ausbaus über Netztarife, wie sie die heutige Regulierung herbeiführt, muss abgeschafft werden. Mit leistungsbasierten Netztarifen ist die Verursachergerechtigkeit der Kostentragung durch die Netznutzerinnen und Netznutzer zu stärken. Unsere Argumente und Antworten zu weiteren Fragen liefert dieses FAQ.
Unentgeltliche Abregelung (Peak Shaving)
Die generellen Netzausbaukosten können gesenkt werden, wenn der Netzausbau nicht mehr auf die an wenigen Stunden im Jahr anfallende Spitzenlast von dezentralen PV-Anlagen ausgerichtet werden muss, sondern auf einen niedrigeren Wert. Damit geht für die Einspeisung eine kleine Energiemenge verloren (ca. 3% bei einem «Peak Shaving» auf 70% der Leistung), während rund 40% der Ausbaukosten des Verteilnetzes eingespart werden können. Für die Betreiberinnen von PV-Anlagen ist die beim Netz «abgeregelte» Energiemenge nicht verloren, wenn sie diese für den Eigenverbrauch nutzen.
Die heutige Regelung zum Netz-WACC soll beibehalten werden
Eine Reduktion des WACC (Kapitalrendite) für die Netzinfrastruktur würde den notwendigen Umbau und die notwendigen Investitionen in die Stromnetze bremsen. Die blosse Diskussion um eine erneute Anpassung des WACC verunsichert Investoren. Sie zeigt anschaulich die erheblichen Regulierungsrisiken, mit denen die Branche und potenzielle Investoren in der Schweizer Energiewirtschaft rechnen müssen.
Verzicht auf Liberalisierung des Messwesens
Der Verzicht auf eine Liberalisierung des Messwesens ist sinnvoll. Die separate Schaffung von Messtarifen samt Deckungsdifferenzen ist jedoch abzulehnen, da diese aufwändig ist und zu hohen Kosten führt.