Die BKW nimmt ihre unternehmerische Verantwortung wahr
Die BKW steht ihren Aktionärinnen und Aktionären gegenüber in einer unternehmerischen Verantwortung und ist zur Gewinnstrebigkeit verpflichtet. Zwar stellt der Netzbetrieb ein natürliches Monopol dar, doch werden dort die Tarife auf Basis der Kosten reguliert. Ausserdem verlangt das Gesetz eine klare Trennung zwischen Monopol- und Wettbewerbsbereich, sei es hinsichtlich Buchhaltung wie auch hinsichtlich Informationen (Entflechtung). Explizit verboten sind Quersubventionen.
Die BKW im Wettbewerb
Die BKW ist eine börsenkotierte Aktiengesellschaft und tritt auf den Märkten im Wettbewerb unter den gleichen Voraussetzungen an wie andere private Anbieter. Aus der Beteiligung des Kantons sowie aus dem Engagement auf regulierten Märkten darf sie keinen Vorteil ziehen. Aufgrund des gemischten Aktionariats mit dem Mehrheitseigentum des Kantons Bern (52.54%) sowie privaten Eigentümern kann die BKW als «gemischtwirtschaftliches Unternehmen» bezeichnet werden.
Kundenorientierung im Vordergrund
Mit der bereits eingeleiteten Strommarktliberalisierung wurden die Energieversorgungsunternehmen explizit in den freien Markt entlassen. Die BKW erfüllt daher nicht primär öffentliche Aufgaben, sondern agiert heute als kundenorientiertes Energie- und Infrastrukturunternehmen im Wettbewerb. Der Kanton Bern steht zur 2014 implementierten Drei-Säulen-Strategie der BKW: Energie stärken, Netze entwickeln und Dienstleistungen ausbauen. Die BKW setzt diese seither konsequent um.
Wirtschaftsraum Bern profitiert
Die positiven Effekte des Börsengangs und dieser Strategie sind ein Gewinn für den Kanton Bern. Die börsenkotierte BKW ist eine tragende Säule des Wirtschaftsraums Bern. Sie bezahlt dem Kanton Bern neben Steuern und Wasserzinsen jedes Jahr Dividenden in der Höhe von rund 50 Millionen Franken. Die wachsende BKW ist eine wichtige Arbeitgeberin und Ausbildnerin – vor allem im Kanton Bern.
Häufig gestellte Fragen
Die BKW ist eine tragende Säule des Wirtschaftsraums Bern: Umso mehr erstaunt, dass Teile der Politik und des Gewerbes zwar vom Erfolg der BKW profitieren, gleichzeitig aber versuchen, die BKW zu behindern. Sie gefährden damit den Wert des Unternehmens.
Die BKW ist eine gute Steuerzahlerin im Kanton. Darüber hinaus zahlt sie dem Kanton jährlich rund 50 Millionen Franken Dividenden und rund 50 Millionen Franken Wasserzinsen (inkl. 50%-Beteiligung KWO). Auch nimmt die BKW eine wichtige Rolle als Arbeitgeberin und Ausbildnerin wahr: Derzeit arbeiten rund 11'000 Mitarbeitende für die BKW, rund 3'000 davon im Kanton Bern. Darüber hinaus bildet die BKW rund 400 Lernende aus.
Ein bedeutender Teil der Investitionen fliesst in die Anlagen in den Kantonen Bern, Jura und Solothurn. Dabei vergibt die BKW viele Aufträge an Dritte, d.h. das lokale Gewerbe profitiert im grossen Stil.
Nein. Die BKW ist ein privatrechtlich organisiertes und börsenkotiertes Unternehmen. Neben dem Kanton Bern als Hauptaktionär (52.54 Prozent) sind die restlichen Aktien breit gestreut. Mit der Strommarktliberalisierung wurden Energieversorgungsunternehmen explizit in den freien Markt entlassen. Heute ist die BKW eine umfassende Energie- und Infrastrukturdienstleisterin. Die BKW erfüllt daher nicht primär öffentliche Aufgaben, sondern muss sich wie alle anderen Unternehmen auch am Markt und den Kunden ausrichten und nach Gewinn streben. Für die BKW gilt daher wie für alle anderen Firmen auch das Prinzip der Wirtschaftsfreiheit.
Das Schweizer Recht unterscheidet zwischen privatrechtlichen, gemischtwirtschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Gesellschaften. Für gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften nach Artikel 762 OR wie die BKW gilt das Obligationenrecht ohne Einschränkungen. Sämtliche Aktionäre, auch der Kanton Bern, unterstehen damit den Vorschriften des Obligationenrechts. Diese können durch kantonales Recht nicht geändert werden. Es besteht keine Möglichkeit, mit kantonalen Gesetzen in die inneren Abläufe einer privatrechtlichen Gesellschaft einzugreifen.
Ja, die BKW darf neben dem Monopolgeschäft auch am Markt tätig sein. Denn für die BKW gilt wie für alle Firmen in der Schweiz das Prinzip der Wirtschaftsfreiheit. Ohnehin ist die BKW seit jeher am freien Markt im In- und Ausland tätig. So verkaufte die BKW weite Teile ihrer Stromproduktion im wettbewerblichen Handel an den internationalen Strombörsen. Mit der formellen Teilmarktöffnung 2009 wurden Stromversorger wie die BKW auch im Markt für grosse Endkunden dem freien Wettbewerb ausgesetzt. Und mit der aktuell vorgesehenen Anpassung des Stromversorgungsgesetzes ist eine vollständige Marktöffnung auch bei kleinen Kunden vorgesehen.
Allerdings verlangt der Gesetzgeber unter anderem im Stromversorgungsgesetz, dass der Monopol- und Wettbewerbsbereich kalkulatorisch klar voneinander getrennt sind (sogenanntes Unbundling). Quersubventionen zwischen Monopol- und Wettbewerbsbereich sind rechtlich unzulässig. Ebenso dürfen keine Informationen (z.B. Kundendaten) aus dem Monopol für den Wettbewerbsbereich verwendet werden. Die BKW wird diesen Entflechtungsanforderungen gerecht. Selbst Kritiker haben der BKW mehrfach ein vorbildliches Verhalten bestätigt.
Die BKW ist seit 2003 eine börsenkotierte und privatrechtlich organisierte Aktiengesellschaft. Als solche muss sie unternehmerisch handeln und nach Gewinn streben. Dank diesen klaren Rahmenbedingungen hat sich die BKW zu einem erfolgreichen Energie- und Infrastrukturunternehmen weiterentwickelt und schafft Mehrwert für Aktionäre, Kunden und Mitarbeitende.
Die Wirtschaftsfreiheit gilt für alle Unternehmen, auch für solche in staatlichem Mehrheitsbesitz. Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen ist rechtlich zulässig, üblich und aus ökonomischer Sicht sogar erwünscht.
Dies hat auch das Bundesgericht in einem Urteil zur Kantonalen Sachversicherung Glarus bestätigt. Konkurrenz durch ein öffentliches Unternehmen kann – nach Auffassung des Bundesgerichts – nicht als Einschränkung der wirtschaftlichen Tätigkeit privater Akteure interpretiert werden. Konkurrenz und Wettbewerb bilden gerade den Kern einer freien Marktwirtschaft.
Nein. Denn ein Unternehmen, welches neben seinen Tätigkeiten im regulierten Bereich auch am Markt agiert, muss den gleichen Regeln wie andere Unternehmen unterstellt werden und darf nicht von besonderen Vorteilen profitieren. Quersubventionen zwischen Monopol- und Wettbewerbsbereich sind gemäss dem Kartellgesetz verboten.
Im Stromversorgungsgesetz (StromVG) existiert zudem ein explizites Quersubventionsverbot zwischen den regulierten Netzen und anderen Geschäftsbereichen. Das Stromversorgungsgesetz legt Regeln für diese Trennung zwischen Wettbewerb- und Monopolbereich (Unbundling) fest. Die BKW wird diesen Anforderungen gerecht.
Nein. Im Netzgeschäft handelt es sich um ein natürliches Monopol und nicht um ein Preismonopol. Es ist zudem hoch reguliert und Kunden zahlen regulatorisch festgelegte Betriebs- und Kapitalkosten sowie eine marginale, vom Bundesrat nach international anerkannten Richtlinien festgelegte Verzinsung auf das investierte Kapital. Es kann keine Gewinnabschöpfung stattfinden. Die BKW kann keine Preise durchsetzen und damit auch keine Monopolrente erzielen.
Eine Aufspaltung der BKW Gruppe wurde im Kanton Bern in der Vergangenheit aufgrund eines politischen Vorstosses diskutiert. Wie ein vom Regierungsrat publizierter Bericht zeigt, würde eine politisch erzwungene Aufspaltung zu erheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und politischen Risiken führen. Ein solcher Schritt hätte eine grosse Vertrauenskrise, einen bedeutenden Reputationsschaden und massive Kursverluste an der Börse zur Folge. Die bisherige Unternehmensstrategie mit den drei Säulen Energie, Netze, Dienstleistungen funktioniert: seit 2013 konnte die BKW so ihren Aktienwert beinahe vervierfachen – und die kontinuierlich an die Aktionäre ausgeschütteten Dividenden erhöhen.
Die Dividende der BKW steigt stetig: Im Jahr 2014 lag die Ausschüttung noch bei 1.60 Franken pro Aktie, für das Jahr 2020 schlägt der Verwaltungsrat der BKW der Generalversammlung eine Dividende von 2.40 Franken pro Aktie vor. Im Jahr 2020 hat die BKW das Rekordergebnis vom Vorjahr nochmals übertroffen und erzielte einen EBIT von 475 Millionen Franken. Die aktuelle Firmenstrategie hat sich bewährt mit einer durchschnittlichen jährlichen Aktienrendite von knapp 24 Prozent und einem Wertzuwachs des Unternehmens in Höhe von über 4 Milliarden Franken seit der Umsetzung der aktuellen Strategie.