Die Schweiz gilt als Wasserschloss Europas – (noch) gibt es mehr als genügend dieser Energieform. Doch wie bei jeder Milchkuh wird sie gemolken, bis sie nichts mehr hergibt: Mit dem Wasserzins, welche die Standortkantone von den Stromproduzenten verlangen, besteht eine enorme Abgabelast. Diese stellt für die Wasserkraft einen ernst zu nehmenden Wettbewerbsnachteil, nicht zuletzt auch gegenüber der fossilen Stromproduktion.
Wasserkraft gerät ins Hintertreffen
Worum geht es? Die Wasserkraftproduzenten in der Schweiz, sprich die Betreiber von Wasserkraftwerken und Stauseen, zahlen den Standortgemeinden einen Zins für die Nutzung der Ressource Wasser, den Wasserzins. Diese historisch entstandene Abgabe hat sich in ihrer über hundertjährigen Geschichte mehr als verzehnfacht. Sie macht heute fast ein Viertel der durchschnittlichen Gestehungskosten der Wasserkraft aus – im Gegensatz zu anderen erneuerbaren Energien wie Solar- oder Windkraft.
Seit Einführung des Wasserzinses hat sich der wirtschaftliche und regulatorische Kontext jedoch stark gewandelt: Der europäische Börsenpreis bestimmt heute den Wert der Ressource Wasser. Der aktuelle, fixe Wasserzins wird diesem Paradigmenwechsel nicht gerecht. Denn allein in den letzten zehn Jahren wurde der Wasserzins um fast 40 Prozent angehoben – während die Strompreise um nahezu 60 Prozent gefallen sind.
Abgabe ist neun Mal so hoch wie in Deutschland
Die Abgabenlast ist in der Schweiz viermal höher als im Durchschnitt bei unseren Nachbarländern (inkl. Norwegen und Schweden) - und neun Mal höher als in Deutschland. Gesamtwirtschaftlich bringt sich die Schweiz gegenüber Ländern, in denen Wasser also nicht in diesem Umfang besteuert wird, somit ins Hintertreffen. Die Energieform wird nicht nur gegenüber ausländischen Anlagen benachteiligt, sondern auch gegenüber Kohle- und Gaskraftwerken. Damit ist die Umwelt die erste grosse Verliererin.
Denn wenn sich Investitionen in die Wasserkraft nicht lohnen, wird es auch nicht zu einem Ausbau derselben kommen. So sind die Standortkantone und -gemeinden die zweiten grossen Verlierer. Sie schneiden sich letztlich dreifach ins eigene Fleisch: Erstens werden keine neuen Arbeitsplätze vor Ort durch einen Ausbau der Wasserkraft geschaffen, zweitens wird kein Beitrag geleistet gegen Folgen des Klimawandels (Bergstürze, Gletscherrückgang etc.) in den Berggebieten und drittens bleiben langfristig Wasserzinseinnahmen aus.
Hoffnung auf Senkung beim Nationalrat
Nachdem es der Ständerat bisher leider verpasst hat, den Wasserzins zu senken, liegen alle Hoffnungen nun beim Nationalrat. Es ist zu hoffen, dass er im Wasserrechtsgesetz (Art. 49 Abs. 1 WRG) der Minderheit seiner Kommission folgt und damit einer Senkung des Wasserzinsmaximums auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung (80 CHF/kWB) zustimmt. Dies entspricht dem vom Bundesrat in der Vernehmlassung beantragten Satz und einer Rückkehr auf den Stand von 2010.
Eine solche Reduktion ist gerechtfertigt, da sich die drei Annahmen, unter welchen die 2008 eingeleiteten Erhöhungsschritte standen (Anstieg der Strommarktpreise, linear weiter steigende Teuerung, linear weiter steigende Hoch- und Tiefbaukosten), allesamt als falsch erwiesen haben. Zudem hat sich der Wasserzins schon längst komplett von der Landesteuerung entkoppelt.
Flexibilisierung als zukunftsfähiges Modell
Neben einer Senkung des Wasserzinsmaximums braucht es ein neues Modell, das erstens berücksichtigt, dass die Last nicht an den heute im Markt stehenden Produzenten hängen bleibt und dass zweitens der Wert der Ressource Wasser nicht mehr als Teil eines politischen Kompromisses bestimmt wird, sondern getrieben wird durch die Preisbildung am europäischen Strommarkt.
Ein flexibler Wasserzins mit einem fixen und einem variablen, marktabhängigen Teil trägt der heutigen Situation Rechnung und ist für beide Seiten fair. Eine solche Lösung wurde 2016 vom Parlament selbst sowie 2018 von einer breiten Allianz aus Kreisen der Wirtschaft, Konsumenten, Städte und der Energiebranche gefordert. Diese langfristige Lösung muss mit dem künftigen Marktdesign im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) einhergehen und darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Keine Lösung wird zum Waterloo für alle Beteiligten.
Wettbewerbsfähigkeit der Wasserkraft sicherstellen
Der Bundesrat rechnet mit einem Investitionsbedarf in Erneuerung und Instandhaltung der Schweizer Wasserkraft von 30 Milliarden Franken zwischen 2010 und 2050. Wenn sich Investitionen in die Wasserkraft nicht lohnen, wird es nicht zu einem Ausbau derselben kommen. Entscheidend sind langfristige Preisperspektiven bzw. die Erwartung einer angemessenen Rendite. Fehlt diese, werden die Investitionen auf ein Minimum reduziert und grössere Erneuerungsinvestitionen verschoben.
Zwar ist die kräftezehrende Tiefpreis-Talsohle dank kurzfristig gestiegenen Strommarktpreisen vorerst durchschritten. Mit dem Hochpreisumfeld von 2008 ist die aktuelle Situation jedoch nicht vergleichbar und gemäss den aktuell am Markt erwarteten Preisen ist in den nächsten Jahren keine namhafte Erholung in Sicht.
Die Wasserkraftproduzenten in der Schweiz, sprich die Betreiber vvon Lauf- und Speicherkraftwerken, zahlen den Standortgemeinden einen Zins für die Nutzung der Ressource Wasser, den Wasserzins. Diese historisch entstandene Abgabe hat sich in ihrer über hundertjährigen Geschichte mehr als verzehnfacht. Sie macht heute fast ein Viertel der durchschnittlichen Gestehungskosten der Wasserkraft aus – im Gegensatz zu anderen erneuerbaren Energien wie Solar- oder Windkraft.
Seit Einführung des Wasserzinses hat sich der wirtschaftliche und regulatorische Kontext jedoch stark gewandelt: Der europäische Börsenpreis bestimmt heute den Wert der Ressource Wasser. Der aktuelle, fixe Wasserzins wird diesem Paradigmenwechsel nicht gerecht. Denn allein in den letzten zehn Jahren wurde der Wasserzins um fast 40 Prozent angehoben – während die Strompreise um nahezu 60 Prozent gefallen sind.
Die Abgabenlast ist in der Schweiz viermal höher als im Durchschnitt bei unseren Nachbarländern (inkl. Norwegen und Schweden) - und neun Mal höher als in Deutschland. Gesamtwirtschaftlich bringt sich die Schweiz gegenüber anderen Ländern, in denen Wasser nicht in diesem Umfang besteuert wird, somit ins Hintertreffen. Die Energieform wird nicht nur gegenüber ausländischen Anlagen benachteiligt, sondern auch gegenüber Kohle- und Gaskraftwerken.
Eine Senkung ist gerechtfertigt, da sich die drei Annahmen, unter welchen die 2008 eingeleiteten Erhöhungsschritte standen (Anstieg der Strommarktpreise, linear weiter steigende Teuerung, linear weiter steigende Hoch- und Tiefbaukosten), allesamt als falsch erwiesen haben. Zudem hat sich der Wasserzins schon längst komplett von der Landesteuerung entkoppelt.
Die heutige Regelung mit einem starren Wasserzinsmaximum stammt aus Monopolzeiten und wird den Anforderungen des 21. Jahrhunderts nicht mehr gerecht. Erstens wird der Wasserzins seit der 2009 erfolgten Teilmarktöffnung nicht mehr solidarisch von allen Endkunden als Teil der Gestehungskosten mitgetragen. Die Last bleibt stattdessen an den im Markt stehenden Produzenten hängen. Zweitens kann der Wert der Ressource Wasser nicht mehr als Teil eines politischen Kompromisses bestimmt werden, sondern ist getrieben durch die Preisbildung am europäischen Strommarkt.
Ein flexibler Wasserzins mit einem fixen und einem variablen, marktabhängigen Teil trägt diesen beiden Paradigmenwechseln Rechnung und ist für beide Seiten fair. Eine solche Lösung wurde 2016 vom Parlament selbst sowie 2018 von einer breiten Allianz aus Kreisen der Wirtschaft, Konsumenten, Städte und der Energiebranche gefordert. Diese langfristige Lösung muss mit dem künftigen Marktdesign im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) einhergehen und darf nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Wie eine breite Allianz fordert die BKW eine Anpassung des heutigen Wasserzinsregimes. Gemeinsam mit dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE, der AEE Suisse (Dachorganisation der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz), mit economiesuisse, dem Schweizerischen Gewerbeverband, dem Schweizerischen Konsumentenforum, dem Schweizerische Städteverband sowie Swissmem verlangt einen zeitgemässen Wasserzins.
Am 14. März forderte die Allianz ein Vorgehen nach den folgenden drei Punkten: Erstens braucht es eine Flexibilisierung des Wasserzinses mit einem fixen und variablen, marktabhängigen Teil. Diese Flexibilisierung ist als Grundsatz per 1.1.2020 gesetzlich zu verankern. Zweitens muss eine langfristige Lösung der Wasserzinsfrage mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes und dem künftigen Marktdesign einhergehen. Und drittens braucht es als Übergangslösung ab 2020 eine deutliche Entlastung der Wasserkraftproduktion.