Ungleiche Kostenverteilung der Netzkosten
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Die Kosten der Netzinfrastruktur werden über die Netznutzungstarife den Kundinnen und Kunden weiterverrechnet. Der Bundesrat bestimmt, wie sich die zulässigen Netzkosten zusammensetzen und wie die Tarife für die Niederspannungskunden zu ermitteln sind. Die Anschlussleistung der Kunden, also die «Dicke der Anschlusskabel», definiert, wie stark das Netz ausgebaut werden muss. Die Kosten des Verteilnetzes werden also unmittelbar durch diese Anschlussleistung bestimmt. Daher sollte auch die Netznutzung auf dieser Basis in Rechnung gestellt werden. Aktuell zahlen die meisten Endverbraucher ihren Anteil an den Netzkosten aber zu mindestens 70 Prozent auf Basis der bezogenen Energiemenge. Eine Reduktion des Strombezugs senkt damit den Beitrag an die Netzkosten, obwohl das Netz für den Nutzer weiterhin in gleichem Ausmass zur Verfügung steht. Mit der zunehmenden Eigenproduktion von Energie insbesondere durch Photovoltaikanlagen führt dies zu zunehmend ungleichen Kostenbeteiligungen von Kundinnen und Kunden mit gleicher Anschlussleistung.
Vergleichen wir die Rechnungen für Netznutzung von Kundinnen und Kunden mit einer Photovoltaikanlage (Eigenverbraucher) und Kundinnen und Kunden ohne eigene Produktionsanlage, bei gleicher Anschlussleistung. Kundinnen und Kunden mit einer Photovoltaikanlage verbrauchen – wann immer möglich – den selbst produzierten Strom. Sie beziehen daher weniger Strom aus dem Netz und beteiligen sich folglich in einem geringeren Umfang an den Netzkosten als Verbraucherinnen und Verbraucher, die alle ihre benötigte Energie aus dem Stromnetz beziehen. Die Infrastruktur steht allerdings in gleichem Ausmass für beide Gruppen bereit und die Gruppe der Eigenverbraucher bezieht in Wintermonaten oder bei Ausfall ihrer Produktion auch mit der gleichen Leistung, wie die Gruppe ohne eigene Produktion. Das heisst sie nutzt die vorhandene Netzinfrastruktur im gleichen Ausmass, ohne sich im gleichen Ausmass an den Kosten zu beteiligen. Dieser Effekt ist eine Quersubventionierung: Kundinnen und Kunden ohne eigene Produktion subventionieren Kundinnen und Kunden mit Eigenproduktion.
Die aktuelle Netztarifierung schafft zudem keinen Anreiz, die Anschlussleistung zu reduzieren, da damit der Kunde seinen Netzkosten nicht senken kann. Eine dauerhafte Reduktion der Anschlussleistung könnte in der Ermittlung des Ausbaubedarfs positiv berücksichtigt werden.
Die BKW setzt sich für verursachergerechte Netznutzungstarife ein
Die Beiträge der Kundinnen und Kunden an die Netzkosten sollte den Kosten entsprechen, die sie verursachen. Deshalb setzt sich die BKW für leistungsbasierte Netztarife ein. Netznutzungstarife könnten als fixer jährlicher Betrag differenziert nach installierter Anschlussleistung verrechnet werden – je höher die Anschlussleistung, desto höher der fixe Beitrag für den Anschlussnehmer. Schliesslich können die Kundinnen und Kunden ihren Netznutzungstarif senken, indem sie ihre Anschlussleistung auf die benötigte Grösse reduzieren.