Direktvermarktung Schweiz

Seit 2020 müssen Produzenten von Anlagen in der Einspeisevergütung ihre produzierte Energie an der Strombörse selber vermarkten, die sogenannte Direktvermarktung.

Die BKW übernimmt ab 1 MW die Direktvermarktung Ihres Stroms und kümmern uns um alle administrativen Belange.

Das Wichtigste in Kürze

Leistungs­erbringer

  • Anlagebetreiber müssen den produzierten Strom ab dem 01.01.2020 selber am Strommarkt absetzen. 
  • Dies gilt für Anlagen mit einer Leistung ab 500 kW, die bereits eine Einspeisevergütung nach bisherigem Recht erhalten, und für Anlagen ab 100 kW, die neu ins Einspeisevergütungssystem aufgenommen werden.

Die Vergütung besteht aus drei Komponenten:

1. Bewirtschaftungsentgelt (ausbezahlt von Pronovo)

Das technologiespezifische Bewirtschaftungsentgelt soll die Kosten und Risiken der Vermarktung decken.

2. Markterlös

Erlös über den Verkauf am Strommarkt.

3. Variable Einspeiseprämie (ausbezahlt von Pronovo)

Die Einspeiseprämie berechnet sich aus dem anlagenspezifischen KEV-Vergütungssatz abzüglich des Referenz-Marktpreises, einem durch das BFE veröffentlichten Durchschnittspreises.

Sind die erzielten Markterlöse inkl. Bewirtschaftungsentgelt kleiner als der Referenz-Marktpreis, liegt der Gesamterlös für den Produzenten unter dem KEV-Vergütungssatz.  

Warum Direktvermarktung über die BKW?

Wir übernehmen ab 1 MW die Direktvermarktung Ihres Stroms und kümmern uns um alle administrativen Belange. Dafür verrechnen wir eine DV-Pauschale, die anlagespezifisch festgelegt wird und zahlen Ihnen den Referenzmarktpreis aus.

Die Einspeiseprämie und das Bewirtschaftungsentgelt erhalten Sie von der Vollzugstelle.

Ihre Vorteile

  • Sie haben keine operativen Aufwände
  • Sie tragen keine Preisrisiken durch Marktschwankungen
  • Vertraglich fix definierte Preise erleichtern die Investitionsplanung

Die BKW bietet die Direktvermarktung bereits in Deutschland, Italien und Frankreich an und bringt somit jahrelange Erfahrung in der Bewirtschaftung erneuerbarer Anlagen mit. 

Häufige Fragen

Produzenten mit geförderten Anlagen haben drei Möglichkeiten:

1. Nichts tun

Unternimmt der Anlagenbetreiber nichts, erhält er seit dem 01.01.2020 keine Förderung mehr. Die Einspeiseprämie entfällt und übrig bleibt die Vergütung durch den lokalen Netzbetreiber (Marktpreis).

2. Die Direktvermarktung in Auftrag geben

Der Produzent beauftragt einen Direktvermarkter wie die BKW mit der Bewirtschaftung seines Stroms. Dabei besteht die Möglichkeit, bereits seit dem 01.04.2018, also vor Ablauf der gesetzlichen Frist, in die Direktvermarktung zu wechseln. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Produzent für den produzierten Strom in Summe mehr erhält als über den klassischen KEV-Vergütungssatz.

Wie hoch ist das Bewirtschaftungsentgelt?

  • 5,5 CHF/MWh für Solar und Wind
  • 2,8 CHF/MWh für Wasser
  • 2,8 CHF/MWh für Biomasse
  • 1,6 CHF/MWh für KVA

Der Produzent erhält   

  • von der BKW den Referenz-Marktpreis abzgl. DV-Pauschale über eine Gutschrift,   
  • von Pronovo (Swissgrid) die Einspeiseprämie sowie das Bewirtschaftungsentgelt.   

Die DV-Pauschale deckt die Vermarktungskosten der BKW und wird individuell erhoben. In Summe erhält der Produzent somit den KEV-Vergütungssatz plus DV-Prämie.

Alle anderen geförderten Anlagen dürfen freiwillig in die Direktvermarktung wechseln. Ein solcher Wechsel ist jedoch endgültig.

Grafik KEV-Preiskomponenten
Grafik Vorgehen Direktvermarktung

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Direktvermarktung BKW