Kosten für die Stilllegung
Bereits vor der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs Ende 2019 sind Kosten von 70 Millionen Franken für die Planung und Vorbereitung der Stilllegung angefallen. Der Stilllegungsfonds hat uns die entsprechenden Gelder rückvergütet. Nach der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs fallen unter anderem folgende Stilllegungskosten an:
- Transport und Entsorgung der bei der Stilllegung anfallenden radioaktiven Abfälle
- Rückbau aller technischen Einrichtungen und Gebäude
- Deponie der konventionellen Abfälle
- Demontage, Zerkleinerung und Reinigung von radioaktiv verunreinigten Anlageteilen
- Strahlen-und Arbeitsschutzmassnahmen
Weitere Kosten fallen für den Nachbetrieb an, also für die Betriebskosten in der Zeit ab der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs bis zur Brennelementfreiheit. Diese Kosten bezahlen wir direkt.
Die benötigten Mittel für die gesamte Stilllegung – also für Rückbau und Nachbetrieb – sind bis 2022 vollständig zurückgestellt.
Auch für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle sind schon während des Leistungsbetriebs Kosten in der Höhe von 820 Millionen Franken angefallen, zum Beispiel für den Abtransport von ausgedienten Brennelementen und deren Zwischenlagerung oder für die Standortsuche für ein geologisches Tiefenlager. Diese Ausgaben haben wir direkt beglichen. Nach der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs sind die Entsorgungskosten durch die Gelder, welche wir bis 2022 regelmässig in den Entsorgungsfonds einzahlen, gedeckt. Die Entsorgung umfasst unter anderem Kosten für:
- Transporte und Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus dem Betrieb
- Zwischenlagerung
- Forschung und Planung für ein geologisches Tiefenlager und für dessen Bau und Betrieb
- Beobachtungsphase von 50 Jahren für ein geologisches Tiefenlager
Der grosse Teil der Entsorgungskosten fällt erst in Zukunft an, wenn der Bau eines geologischen Tiefenlagers beginnt, also frühestens ab 2040.
Anders als beim Stilllegungsfonds fallen beim Entsorgungsfonds noch über Jahrzehnte Erträge auf dem Kapital an.
Die gesamten Stilllegungs- und Entsorgungskosten, die bereits angefallen sind und noch anfallen werden, belaufen sich auf drei Milliarden Franken. Davon sind über 80 Prozent heute bereits gedeckt.
Was Sie schon immer über die Finanzierung wissen wollten
Wer kommt eigentlich für die Kosten auf?
Die Kosten werden nach dem Verursacherprinzip durch die BKW getragen. Über die Betriebsdauer von 47 Jahren gemittelt, betragen diese Kosten rund 1 Rappen pro Kilowattstunde, die im KKM produziert wurde.
Ist die Finanzierung sichergestellt?
Ja, das ist sie. Die zur Finanzierung der Stilllegung und der Entsorgung benötigten Mittel sind in den vom Bund kontrollierten Fonds, dem Stilllegungs- und dem Entsorgungsfonds, sichergestellt und dem direkten Zugriff der BKW entzogen. Mit den Fonds hat die Schweiz ein international beachtetes System für die Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung von Kernkraftwerken und deren Abfällen umgesetzt. Die Fonds sind auf Kurs.
Woher kennt die BKW die Kosten, die erst in ferner Zukunft anfallen?
Die Kosten werden unter Aufsicht des Bundes alle fünf Jahre im Rahmen von Kostenstudien nach dem aktuellen Stand von Erfahrungen im Ausland sowie von Wissenschaft und Technik neu berechnet und durch unabhängige Experten geprüft. Diese Kostenstudien bilden die Grundlage für die Beiträge, welche die Betreiberinnen in die Fonds einzahlen müssen.