Lieber Vermieter, wann gibt’s denn eine Ladestation?

Das Laden ist Thema Nummer eins bei Elektroautos – für Mietende, aber auch für alle, die eine Liegenschaft besitzen. Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen.

1. Warum überhaupt ein E-Auto fahren?

Sollen die Klimaziele des Bundes zur Eindämmung der CO2-Emissionen erreicht werden und wollen wir kommenden Generationen eine lebenswerte Welt hinterlassen, führt kein Weg an der E-Mobilität vorbei. In der Schweiz haben das viele erkannt: 2022 hatte jedes vierte aller neu eingelösten Autos eine Steckdose. Zudem lohnt sich E-Mobilität finanziell:
Strom ist günstiger als Benzin, zusätzlich sind E-Autos von der Automobilsteuer befreit. Und: E-Autos sind auch in Bezug auf Service- und Betriebskosten kostengünstiger. Der Kaufpreis von Elektroautos ist zwar bis zu 20 Prozent höher. Tiefe Energie- und Servicekosten gleichen aber die höheren Anschaffungskosten über die gesamte Besitzdauer aus. Unter Berücksichtigung des Restwertes sind die Gesamtkosten über die gesamte Besitzdauer deshalb klar niedriger. (Quelle: EnergieSchweiz)

2. Ist der Ladestrom wirklich sauber?

Immer wieder ist zu hören, dass der Strom für E-Autos gar nicht sauber ist. Das mag für andere Länder mit Strom aus Kohle oder Gas stimmen. Doch der Strommix in der Schweiz ist einer der grünsten in Europa. Laut Bundesamt für Energie stammen aktuell 62 Prozent des Schweizer Stroms aus erneuerbarer Energie, zumeist Wasserkraft. Notabene hat sich auch die Strommangellage entschärft und dürfte künftig kein Faktor bei der E-Mobilität sein.

3. Wie kommen Mietende zu einer Ladestation?

Wer zur Miete wohnt, hat häufig keine Ladestation in der Tiefgarage oder im Quartier. Das E-Auto ab einer Haushaltssteckdose zu laden, ist gesetzlich jedoch nicht erlaubt. Denn ein Elektrofahrzeug lädt mit einer Leistung von bis zu 11 Kilowatt – dafür sind in jedem Fall speziell dafür vorgesehene Stromanschlüsse nötig. Was also tun? «Wir empfehlen, mit der Verwaltung oder dem Hausbesitzer das Gespräch zu suchen», rät E-Mobilitätsexperte Peter Arnet von der BKW. Die Chancen, auf offene Ohren zu stossen, seien gut: «Viele Vermietende kennen das Problem und sind daran interessiert, für alle Seiten eine gute Lösung zu finden».

Mann lädt weisses E-Auto vor Bergpanorama
Für das Laden eines Elektroautos sind speziell dafür vorgesehene Stromanschlüsse nötig.

4. Was kann ich tun, wenn sich mein Vermieter oder andere im Haus querstellen?

Aktuell leider wenig. Der Immobilienbesitzer ist in seiner Entscheidung frei und kann nicht dazu gezwungen werden, eine Ladeinfrastruktur zu installieren. Anders liegt der Fall bei Uneinigkeit unter Stockwerkeigentümern. Hier reicht ein Mehrheitsbeschluss, damit eine Ladeinfrastruktur gebaut wird – und alle ihren Anteil an der Investition bezahlen müssen.

«Wir haben vermehrt Anfragen von Immobilieneigentümern oder Verwaltungen mit kleineren oder grösseren Garagen zum Thema. Wir führen dazu auch Kurse durch, die jeweils ausgebucht sind.»
Annekäthi Krebs, Juristin vom Schweizer Hauseigentümerverband HEV

5. Darf ich eine Ladestation selbst installieren?

Nein, ohne Erlaubnis des Vermieters dürfen keine elektrischen Installationen eingerichtet werden. Ohnehin sind solche Installationen eine Angelegenheit für Fachpersonal.

6. Wie willig sind Vermietende, Ladestationen für die Mieterschaft einzurichten?

Die gute Nachricht ist: Es geht voran, Wille und Nachfrage steigen. «Wir haben vermehrt Anfragen von Immobilieneigentümern oder Verwaltungen mit kleineren oder grösseren Garagen zum Thema. Wir führen dazu auch Kurse durch, die jeweils ausgebucht sind», sagt Juristin Annekäthi Krebs vom Schweizer Hauseigentümerverband HEV. Auch Peter Arnet betont: «Die Anfragen haben in jüngster Zeit stark zugenommen. Es gibt viele Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer respektive Anbieterinnen und Anbieter, die regelrecht unter Wasser sind.»

7. Habe ich ein grundsätzliches Recht auf Laden?

Nein, ein Recht auf Laden gibt es nicht. Zwar laufen politischen Vorstösse in diese Richtung, Stand heute sind Mietende aber auf den Goodwill der Vermietenden angewiesen. Annekäthi Krebs sagt: «Wir empfehlen unseren Mitgliedern grundsätzlich, eine Grundinfrastruktur mit Lastmanagement zu erstellen und den Mietenden den Endausbau und die Errichtung einer Ladestation zu bewilligen».

Zwei weisse Autos an Ladestation angeschlossen
Grundsätzliches Recht auf Laden besteht nicht und Mietende sind auf Goodwill der Vermietenden angewiesen.

8. Was sollen Vermietende tun, wenn sie eine Ladeinfrastruktur einrichten möchten?

Es gibt keine generelle Lösung, die für alle Gebäude geeignet ist. Gegebenheiten und Bedürfnisse müssen im Einzelfall berücksichtigt werden. «Wir raten Vermietenden, zuerst die Kapazität der Gebäudeanlage abzuklären und sich bei der Wahl der Erschliessungsvariante von einer Fachperson beraten zu lassen und Offerten einzuholen», so Annekäthi Krebs.

9. Wie kompliziert ist die Installation von Ladestationen?

Je nach Grösse der Einstellhalle sind Stromkreisläufe relativ schnell eingebaut. Peter Arnet: «Wir empfehlen, separate E-Mobilitätszähler einzubauen und danach in der Garage oder Einstellhalle eine Ringleitung einzurichten. Das erleichtert das Energiemanagement und die Installation der Ladeeinrichtung für das E-Auto enorm.»

10. Warum sollen Besitzerinnen und Besitzer von Immobilien jetzt für die Mietenden aufrüsten?

Auch wenn sie (noch) nicht gesetzlich vorgeschrieben sind: Dass an Lademöglichkeiten für Mietende kaum ein Weg vorbeiführt, ist klar. «Den Entscheid, ob Immobilieneigentümer eine Ladeinfrastruktur erstellen wollen, haben sie in eigener Verantwortung zu treffen. Aufgrund der Wertvermehrung und der steigenden Nachfrage erachten wir die Errichtung einer Grundinfrastruktur mit Lastmanagement aber als sinnvoll», sagt Krebs. Auch Peter Arnet betont: «E-Mobilität ist die Zukunft. Am Thema Laden kommen Immobilienbesitzer und Vermietende früher oder später sowieso nicht vorbei.»

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«Nach wie vor sorgt der Verkehr für mehr als einen Drittel der CO2-Emissionen»

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Die BKW fördert die Elektromobilität, um den CO2-Aussstoss zu verringern und um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

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