«Die BKW fährt nur Risiken, die sie aus eigener Kraft meistern kann»

Die BKW hat keinen Bedarf für den vom Bundesrat vorgeschlagenen Rettungsschirm für die Elektrizitätsunternehmen. Was dazu geführt hat, dass die Energieversorger ausgerechnet bei steigenden Strompreisen vor grossen Herausforderungen stehen und wie die BKW mit diesen umgeht, erklärt Ronald Trächsel, CFO der BKW im Interview.

Die Strompreise sind seit einiger Zeit extremen Schwankungen ausgesetzt. Was führt zu diesen hohen Verwerfungen am Strommarkt?

Die hohen Strompreise haben verschiedene Ursachen. Generell ist der europäische Strommarkt sehr angespannt. Der Strombedarf steigt, immer mehr steuerbare Produktion geht vom Netz und der Ersatz mit neuen erneuerbaren Technologien (Wind/Photovoltaik) ist unzureichend und viel zu langsam. Externe und endogene Ereignisse, wie beispielsweise ein Gasembargo gegen Russland, führen deshalb zu starken Verwerfungen, was einerseits die Preise nach oben treibt und andererseits die Volatilität stark ansteigen lässt. Ereignisse wie der Ausfall französischer Kernkraftwerke, nicht gefüllte Gasspeicher, schlechte Witterungs- und Windverhältnisse können im System nicht mehr aufgefangen werden und wirken verstärkend. Wir sind ohne Stossdämpfer unterwegs. Der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine führt dazu, dass die hohen Strompreise und die extreme Volatilität anhalten.

Was hat die Volatilität der Strompreise für Auswirkungen auf die Energieversorgungsunternehmen (EVU) wie die BKW?

Mittelfristig sind steigende Strompreise für ein Energieversorgungsunternehmen natürlich positiv und versprechen gute Gewinne. Kurzfristig führt die ausserordentliche Situation an den Energiemärkten jedoch zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf bei den Unternehmen (siehe Box). Die Unternehmen müssen deshalb die steigenden Liquiditätsanforderung bis zur möglichen Realisierung der Gewinne stemmen können.

Liquiditätsanforderungen und Sicherheitsleistungen

Bei langfristigen Handelsgeschäften verlangen europäische Energiehandelsbörsen bedeutende Sicherheitsleistungen. Diese sind eine Absicherung, dass die Unternehmen auch bei einem Produktionsausfall die nötige Energie am Markt beschaffen und an die Kundinnen und Kunden ausliefern können. Wenn die Strompreise steigen, steigen auch die Sicherheitsleistungen. Denn es wird für ein Unternehmen wesentlich teurer, den nötigen Strom am Markt zu kaufen. Damit ein Unternehmen in der Lage ist, die erhöhten Sicherheitsleistungen zu bezahlen, muss dieses eine hohe Liquidität zur Verfügung haben – denn die erhöhten Sicherheitsleistungen müssen bei einem Preisanstieg innerhalb von 48 Stunden an die Börsen überwiesen werden. Die Unternehmen erhalten die Sicherheitsleistungen zurück, sobald der Strom geliefert und der Vertrag erfüllt ist.

Wie hat die BKW diese Situation gemeistert?

Die BKW konnte den steigenden Liquiditätsanforderungen immer nachkommen, da wir unser Risikoexposition laufend überwachen und an unsere Bilanzstruktur und Finanzierungsmöglichkeiten anpassen. Die BKW fährt nur Risiken, die sie aus eigener Kraft meistern kann und passt allenfalls ihre Expositionen entsprechend an. Unser BKW Risikoframework stellt zudem sicher, dass keines unserer Geschäfte im Stressfall das A-Rating der Gruppe gefährden kann. Mit dem A-Rating haben wir jederzeit Zugang zum Kapitalmarkt und können uns bei Bedarf refinanzieren. Für kapital- und damit refinanzierungsintensive Stromkonzerne ist der jederzeitige Zugang zum Kapitalmarkt entscheidend.

Ist die BKW auch für weiter steigende Strompreise gewappnet?

Ja. Die BKW hat genügend Liquiditätsreserven und Finanzierungsmöglichkeiten, um auch weiter ansteigende Strompreise zu bewältigen. Die für die Sicherheitsleistungen notwendige Liquidität sollte vorhanden sein und wird die BKW nicht in Bedrängnis bringen. Bei einem europäischen Systemzusammenbruch müsste die Situation neu analysiert werden. Allerdings ist zu bezweifeln, dass dann der vorgesehene Rettungsschirm das richtige Instrument ist.

Was passiert, wenn ein oder mehrere Unternehmen in der Schweiz die erhöhten Liquiditätsanforderung der europäischen Börsen nicht mehr erfüllen können?

Sollte ein Unternehmen nicht mehr in der Lage sein, die Sicherheitsleistungen zu hinterlegen, könnte dieses vom Handel ausgeschlossen werden. Für diesen Fall ist sicherzustellen, dass die für die Versorgung der Schweiz relevanten Kraftwerke am Markt bleiben. Alpiq, Axpo und BKW sind gemeinsam daran, solche Szenarien zu analysieren und Mechanismen für den Weiterbetrieb der grossen Produktionsanlagen wo nötig anzupassen.

«Die BKW benötigt keinen derartigen Rettungsschirm und sieht deshalb nicht ein, wieso sie diesen mitfinanzieren und die damit zusammenhängenden Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit akzeptieren sollte.»
Ronald Trächsel, CFO BKW AG

Der Bundesrat schlägt subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft vor, um die Versorgungssicherheit bei einem solchen Fall zu garantieren. BKW hat diese dezidiert abgelehnt. Wieso?

Der Bundesrat hat vorgeschlagenen, einen Rettungsschirm für die drei als systemkritisch eingeschätzten Unternehmen aufzuspannen. Dieser soll den Unternehmen in Form von Darlehen ermöglichen, die Sicherheitsleistungen trotz stark steigender Strompreise zu tätigen. Die BKW benötigt keinen derartigen Rettungsschirm und sieht deshalb nicht ein, wieso sie diesen mitfinanzieren und die damit zusammenhängenden Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit akzeptieren sollte. Sollen einzelne in Schwierigkeiten geratene Stromunternehmen unterstützt werden, gibt es dazu einfachere Mittel, wie zum Beispiel in Deutschland, wo eine Unterstützung in Form von KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Darlehen angewendet wird. Mit dem Rettungsschirm erhalten Unternehmen vorsorglich eine Staatsgarantie zugesichert, was einen starken Eingriff in den schweizerischen Strommarkt darstellt und einer schleichenden Verstaatlichung gleichkommt.

Der Bundesrat hat die Vorlage nach der öffentlichen Vernehmlassung und viel Kritik abgeschwächt. Die Energiekommission des Ständerats hat den Vorschlag des Bundesrats mit nur geringfügigen Anpassungen übernommen. Wie steht die BKW zum neuen Vorschlag?

Die BKW lehnt den neuen Vorschlag genauso dezidiert ab wie den ersten Vorschlag, da sich bezüglich des Eingriffs in die Wirtschaftsfreiheit und der schleichenden Verstaatlichung nichts geändert hat. Insbesondere spricht sie sich deshalb gegen die bereits ab In-Kraft-Treten des Gesetzes vorgesehenen Auskunftspflichten sowie gegen die Bereitstellungspauschale aus.

Wir müssen jedoch zur Kenntnis nehmen, dass unsere beiden Mitbewerber, die Kantone und eine Mehrheit der Ständeratskommission diesen Rettungsschirm wollen. Die Definition systemkritischer Unternehmen in Verbindung mit den ihnen auferlegten Pflichten bleibt aber willkürlich. Systemkritisch sind sowieso nicht ganze Unternehmen, sondern Produktionsanlagen und gewisse Funktionen dieser Unternehmen. Die BKW hat ein Geschäftsmodell und ein Risiko-Management, das sie von ihren Mitbewerbern unterscheidet. Und sie verfügt über ein A-Rating, das ihr jederzeit Zugang zu den Finanzmärkten ermöglicht. Dem muss die Politik Rechnung tragen. Es kann einfach nicht sein, dass wir die Prämie für eine Staatsgarantie bezahlen, die wir weder wollen noch brauchen.

Kann die BKW ihren Kundinnen und Kunden garantieren, dass sie weiterhin Strom aus der Steckdose erhalten, auch ohne selbst eine PV-Anlage auf dem Dach zu haben?

Ja, weil die BKW genügend eigene Kraftwerke besitzt, kann sie die Stromversorgung der grundversorgten Kundinnen und Kunden sicherstellen. Wir können auch die Verträge auf dem freien Markt, die wir verbindlich eingegangen sind, immer aus dem eigenen Kraftwerkspark heraus garantieren.

BKW Insights

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In dem Newsmailing «BKW Insights» finden Sie Fachbeiträge zu politischen und regulativen Themen, welche die Unternehmenssphäre der BKW betreffen. Es erscheint vier Mal jährlich.

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