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Ja, wenn Sie eine Wohnung oder Liegenschaft übernehmen, melden Sie sich bitte an. Ihre Anmeldung oder Umzugsmeldung können Sie bequem online erfassen.
Sie als Kunde sind der Vertragspartner für den Strombezug, die Anmeldung muss von Ihnen getätigt werden. Die Kosten für den Strombezug sind in der Regel nicht als Nebenkosten im Mietvertrag enthalten.
Die Kündigungsfrist für den Strombezug beträgt bei einem Wegzug 10 Tage. Wenn Sie innerhalb des BKW-Versorgungsgebietes umziehen, können wir dies mit einer Frist von 5 Arbeitstagen bearbeiten. Ihren Umzug können Sie bequem online erfassen.